Spanien bereitet Pfandsystem für Plastikflaschen, Dosen und Getränkekartons vor
Spanien bereitet ein Pfandsystem für Einwegplastikflaschen bis drei Liter, Metalldosen und Getränkekartons vor. Das Mindestpfand beträgt 0,10 € je Verpackung, doch ausstehende Betreiberzulassungen könnten den Start über November 2026 hinaus verzögern.
Verfehlte Sammelquote löst Pfandpflicht aus
Spanien bereitet die Einführung eines Pfand-, Rückgabe- und Erstattungssystems für Getränkeverpackungen vor, nachdem das gesetzliche Sammelziel für Plastikflaschen verfehlt wurde. Nach Angaben von Renovables Verdes müssen Verbraucher im sogenannten SDDR beim Kauf von Getränken in erfassten Verpackungen ein rückzahlbares Pfand entrichten. Bei der Rückgabe der leeren Verpackung erhalten sie den Betrag zurück.
Auslöser ist die Bilanz für 2023: Nur 41,3 % der Plastikflaschen wurden getrennt gesammelt, vorgeschrieben waren 70 %. Langfristig soll die Quote bis 2029 auf 90 % steigen. Für Getränkehersteller, Händler, Entsorger und Recycler bedeutet diese Lücke eine erhebliche operative Aufgabe, da Systeme zur Identifikation, Sammlung und Abrechnung der Verpackungen miteinander verbunden werden müssen.
Plastikflaschen, Dosen und Kartons erfasst
Das verpflichtende System gilt für Einwegplastikflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern, Getränkedosen aus Metall und Getränkekartons. Die europäischen Vorschriften erfassen Flaschen und Dosen. Spanien hat mit dem Königlichen Dekret 1055/2022 zusätzlich Getränkekartons einbezogen.
Das Mindestpfand beträgt 0,10 € je Verpackung, kann aber je nach Verpackungsformat variieren. Auf dem Kassenbon muss es getrennt ausgewiesen werden. Beim Kauf von sechs Milchkartons, vier Getränkedosen und zwei Wasserflaschen würden somit 12 Verpackungen und insgesamt 1,20 € Pfand erscheinen. Der Betrag wird erstattet und ist weder eine Steuer noch eine dauerhafte Preiserhöhung.
Die Verpackungen dürfen nicht zerdrückt sein, und das Etikett muss lesbar bleiben, damit ein Automat oder ein Mitarbeiter sie prüfen kann. Diese Vorgabe beeinflusst Verpackungsgestaltung, Barcodeverwaltung und Lagerung in den Haushalten. Auch Menge und Zustand des Materials in bestehenden Recyclingströmen könnten sich verändern.
Automatische und manuelle Rücknahme im Handel
Supermärkte und große Geschäfte sollen Rücknahmeautomaten installieren, die Verpackungen anhand des Barcodes erkennen und einen Erstattungsbon oder Einkaufsgutschein ausgeben. Kleine Händler, Bars und Restaurants werden die Rückgabe manuell abwickeln und das Pfand bar oder auf ein Konto erstatten.
Verbraucher müssen die Verpackung nicht dort zurückgeben, wo sie gekauft wurde. Verkauft ein Händler den betreffenden Verpackungstyp, muss er ihn annehmen. Die Erstattung darf nicht von einem weiteren Einkauf abhängig gemacht werden. Händler müssen daher Fläche bereitstellen, Personal schulen und das zurückgenommene Material verwalten. Hersteller und Systembetreiber benötigen zudem verlässliche Daten- und Abrechnungsprozesse für ein landesweites Netz.
Termin im November 2026 durch Zulassungen gefährdet
Die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle gilt seit dem 12. August 2026, das spanische Pfandsystem startete an diesem Datum jedoch nicht automatisch. Das spanische Recht räumte zwei Jahre ab der Bestätigung ein, dass das Sammelziel für 2023 verfehlt wurde. Diese Bestätigung erfolgte im November 2024, womit die Umsetzungsfrist am 22. November 2026 endet.
Das Ministerium für den ökologischen Wandel hat die Systembetreiber allerdings noch nicht zugelassen. Auch die Region Madrid hat den vier dort ansässigen Bewerbern keine Genehmigung erteilt. Renovables Verdes berichtet, dass Branchen- und Verwaltungskreise eine Verschiebung bis 2029 für wahrscheinlich halten. Dies ist die von Brüssel gesetzte Höchstfrist für Pfandsysteme in allen Mitgliedstaaten. Luis Medina-Montoya, Leiter der Geschäftsentwicklung bei RVM Systems España, bezeichnete den Termin im November 2026 als praktisch nicht erfüllbar.
Die Unsicherheit erschwert Investitionsentscheidungen von Getränkeunternehmen, Händlern und Recyclern. Beschaffung von Automaten, Registrierung von Verpackungen, Logistikverträge und Verbraucherinformation hängen von zugelassenen Betreibern und endgültigen technischen Vorgaben ab. Weitere EU-Maßnahmen erlauben Kunden ab 2027, eigene Behälter ohne Aufpreis mitzubringen. Ab 2030 werden bestimmte Einwegverpackungen in Gastronomie und Hotellerie verboten.