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Spanien führt Pfand und Rückgabeautomaten für Flaschen und Dosen ein

Spanien macht sein Pfandrückgabesystem ab November 2026 landesweit verpflichtend, nachdem 2023 nur 41,3 % der kleinen Kunststoffgetränkeflaschen getrennt gesammelt wurden. Für geeignete Gebinde zahlen Verbraucher mindestens 0,10 € und erhalten den Betrag bei der Rückgabe vollständig zurück.

Spanien führt Pfand und Rückgabeautomaten für Flaschen und Dosen ein

Niedrige Sammelquote löst Pfandpflicht aus

Spaniens Supermärkte bereiten die Installation automatischer Rücknahmegeräte für Kunststoffflaschen, Getränkedosen und bestimmte Kartonverpackungen vor. Das Land führt ein verpflichtendes Pfandrückgabesystem ein. Nach Angaben von El Independiente müssen Tausende Geschäfte Geräte bereitstellen, über die Verbraucher das beim Getränkekauf gezahlte Pfand zurückerhalten.

Auslöser ist das Verfehlen der spanischen Ziele für die getrennte Sammlung. Offizielle Daten des Ministeriums für ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen, MITECO, zeigen, dass 2023 lediglich 41,3 % der Kunststoffgetränkeflaschen mit weniger als drei Litern getrennt erfasst wurden. Damit griff die gesetzliche Vorgabe, das System im November 2026 landesweit verpflichtend einzuführen.

Die Umstellung dient zugleich der Vorbereitung auf die Vorgaben der Europäischen Union. Bis zum 1. Januar 2029 müssen die Mitgliedstaaten jährlich mindestens 90 Gewichtsprozent der Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen mit einem Volumen von bis zu drei Litern getrennt sammeln. Deutschland erreicht mit einem ähnlichen Modell bereits eine Rückgabequote von mehr als 90 %, berichtete El Independiente. Portugal startete sein Volta-System am 10. April 2026 mit Automaten in Supermärkten und einem Pfand von 0,10 € je Gebinde.

Pfand erscheint separat auf dem Kassenbon

Die Zahlung ist ein erstattungsfähiges Pfand und keine Erhöhung des eigentlichen Getränkepreises. Das spanische Gesetz schreibt mindestens 0,10 € je Verpackung vor. In anderen europäischen Ländern liegt das Pfand je nach Gebinde zwischen 0,10 € und 0,25 €. Der Betrag wird auf dem Kassenbon separat ausgewiesen und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.

Nach dem Verbrauch müssen Kunden die leere Verpackung in erkennbarem Zustand aufbewahren. Sie muss unbeschädigt sein sowie ein lesbares Etikett und einen lesbaren Strichcode tragen; möglichst soll auch der Verschluss erhalten bleiben. An einer zugelassenen Rücknahmestelle scannt der Automat den Strichcode, prüft die Systemzugehörigkeit und stellt fest, ob das Gebinde bereits zurückgegeben wurde. Geräte in mittleren und großen Supermärkten nehmen mehrere Verpackungen pro Vorgang an und geben einen Wertbon über den Gesamtbetrag aus, der an der Kasse eingelöst oder mit dem Einkauf verrechnet werden kann.

Ein Kaufbeleg ist für die Erstattung nicht erforderlich. Die Prüfung erfolgt über den EAN-Code und eine geplante offizielle Kennzeichnung. Wird eine Verpackung nicht zurückgegeben, verfällt das Pfand, warnt die spanische Verbraucherorganisation OCU. Nicht eingelöste Beträge dürfen nicht als privater Gewinn verbucht werden. Sie müssen in die Verbesserung des Systems sowie in Informations- und Aufklärungsmaßnahmen fließen.

Ausnahmen bei Getränkekartons erschweren die Rückgabe

Erfasst werden zunächst voraussichtlich PET-Getränkeflaschen unter drei Litern, Metalldosen und Kartons für Getränke ohne Milchbestandteile. Verpackungen für Milch, Sahne und Milchshakes bleiben ebenso ausgeschlossen wie Behälter für gebratene Tomatensoße oder Gazpacho, da diese Produkte rechtlich nicht als Getränke gelten. Die unterschiedliche Behandlung ähnlich aussehender Kartons kann in den Geschäften zu Verwirrung führen und verlangt klare Verbraucherinformationen.

Glas bleibt außerhalb des Pfandsystems, weil die Sammlung über Spaniens grüne Container bereits Recyclingquoten von mehr als 80 % erreicht. Die Automaten werden Glas und andere nicht zugelassene Verpackungen zurückweisen. Für den Handel umfasst die Umstellung deshalb mehr als den Einbau der Geräte: Die Geschäfte müssen Rücknahmekapazitäten schaffen, Wertbons bearbeiten und Kunden helfen, optisch ähnliche Verpackungen mit unterschiedlicher rechtlicher Einstufung zu unterscheiden.

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