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Spanien erhebt ab November mindestens 0,10 € Pfand auf Flaschen, Dosen und Getränkekartons

Spanien führt ab November ein verpflichtendes Pfand- und Rückgabesystem für ausgewählte Einweggetränkeverpackungen ein. Verbraucher zahlen mindestens 0,10 € je Gebinde und erhalten den Betrag bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurück.

Spanien erhebt ab November mindestens 0,10 € Pfand auf Flaschen, Dosen und Getränkekartons

Erstattungsfähiger Aufschlag an der Kasse

Spanien führt laut El Español ab November ein verpflichtendes Pfand-, Rückgabe- und Erstattungssystem für ausgewählte Einweggetränkeverpackungen ein. Geschäfte müssen beim Verkauf jeder erfassten Flasche, Dose oder jedes Getränkekartons ein erstattungsfähiges Pfand berechnen. Der Mindestbetrag liegt bei 0,10 € je Einheit, das System der erweiterten Herstellerverantwortung kann jedoch einen höheren Betrag festlegen. Rechtlich ist das Pfand vom Produktpreis getrennt und wird nicht als Bestandteil dieses Preises besteuert.

Bei einer Flasche mit einem Preis von 0,50 € zahlt der Kunde somit 0,60 €, sofern das Mindestpfand gilt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe werden 0,10 € erstattet. Auf eine Sechserpackung Dosen entfallen insgesamt 0,60 € Pfand, die nach Rückgabe aller sechs Dosen vollständig zurückgezahlt werden. Das System soll gebrauchten Verpackungen einen direkten Geldwert geben, statt Getränke dauerhaft zu verteuern.

Handel und Verpackungslieferanten müssen sich anpassen

Erfasst werden Kunststoffgetränkeflaschen bis drei Liter für Mineral- und Quellwasser, Säfte, Nektare, Erfrischungsgetränke, Energie- und isotonische Getränke sowie bestimmte alkoholische Getränke. Auch Dosen und Getränkekartons der betreffenden Kategorien werden einbezogen. Pfandpflichtige Verpackungen müssen eindeutig gekennzeichnet sein, damit Käufer erkennen, dass sie Pfand gezahlt haben und dieses zurückfordern können.

Nicht jede im Supermarkt verkaufte Verpackung fällt zunächst unter das System. Glasverpackungen werden anders behandelt; für Milch und Milcherzeugnisse, Wein sowie bestimmte Spirituosen ist dieselbe Pfandpflicht nicht vorgesehen. Die europäischen Regeln enthalten besondere Ausnahmen für Weinbauerzeugnisse, Spirituosen, Milch und Milcherzeugnisse. Händler müssen Kassen- und Rücknahmeprozesse anpassen. Getränke- und Verpackungslieferanten müssen zugleich gewährleisten, dass die betroffenen Gebinde die vorgeschriebene Kennzeichnung tragen und das Rückgabenetz durchlaufen können.

Verfehltes Sammelziel löste die Umstellung aus

Die verpflichtende Einführung folgt auf Spaniens Verfehlung des Ziels für die getrennte Sammlung von Einwegkunststoff-Getränkeflaschen bis drei Liter. Das Gesetz 7/2022 schrieb für 2023 eine Quote von 70 % vor und verlangte bei Nichterfüllung ein Pfandsystem. Nach Angaben des Ministeriums für den ökologischen Wandel erreichte Spanien 2023 lediglich 42,3 % und verfehlte das Ziel damit um 27,7 Prozentpunkte.

Die Maßnahme nimmt zudem die europäische Vorgabe vorweg, bis spätestens 1. Januar 2029 mindestens 90 % der Einwegkunststoffflaschen und Metallgetränkebehälter bis drei Liter getrennt zu sammeln. Deutschland, Dänemark und andere europäische Länder nutzen bereits Pfandsysteme; Portugal hat vor Kurzem ein nationales System gestartet. In Spanien wird ab November ein Teil der Verpackungen nicht mehr über herkömmliche Sammelcontainer, sondern über spezielle Rücknahmestellen geführt. Das schafft Bedarf an Rücknahmegeräten, Logistik und Sortierung und könnte zugleich Menge und Qualität der zurückgewonnenen Kunststoff-, Metall- und Kartonrohstoffe erhöhen.

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