Russland will Ausschlussregeln für Methanolhändler verschärfen
Russlands Industrie- und Handelsministerium will Unternehmen und Einzelunternehmer nach mindestens zwei Verstößen innerhalb von 12 Monaten aus dem Methanolregister streichen. Eine erneute Tätigkeitsanzeige wäre frühestens zwei Monate nach dem Ausschluss möglich.
Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss führen
Russlands Ministerium für Industrie und Handel hat den Entwurf einer Regierungsverordnung ausgearbeitet, die zusätzliche Gründe für den Ausschluss von Unternehmen und Einzelunternehmern aus dem Register für den Verkehr mit Methanol und methanolhaltigen Flüssigkeiten vorsieht. Die Initiative richtet sich gegen Marktteilnehmer, die wiederholt gegen die für diese sicherheitsrelevanten Produkte geltenden Vorschriften verstoßen.
Nach Angaben von Pharmvestnik könnte ein Betreiber seinen Registerstatus verlieren, wenn er innerhalb von 12 Monaten mindestens zweimal wegen Verstößen gegen die Methanolvorschriften verwaltungsrechtlich belangt wurde. Wiederholte Ordnungswidrigkeiten würden damit zu einem unmittelbaren Grund für den Ausschluss vom regulierten Markt.
Auch ein rechtskräftiges Strafurteil nach mehreren Bestimmungen des russischen Strafgesetzbuchs könnte einen Ausschluss begründen. Laut Pharmvestnik betreffen diese Bestimmungen den illegalen Verkehr mit gefährlichen Stoffen und das Erbringen unsicherer Dienstleistungen. Der Zugang zum Register würde somit nicht nur von der regulatorischen Bilanz, sondern auch von strafrechtlichen Feststellungen zu Sicherheitsrisiken abhängen.
Rückkehr für zwei Monate gesperrt
Ein ausgeschlossenes Unternehmen oder ein Einzelunternehmer dürfte frühestens zwei Monate nach der Streichung eine neue Anzeige über die beabsichtigte Tätigkeit im Methanolgeschäft einreichen. Die Wartefrist verhindert, dass ein Betreiber seinen Status unmittelbar nach einem Regelverstoß wiederherstellt.
Das Ministerium will damit die Disziplin der Marktteilnehmer verbessern und Verstöße beim Umgang mit methanolhaltigen Produkten reduzieren. Für Hersteller, Verarbeiter, Händler und industrielle Abnehmer wird der Registerstatus deshalb zu einem wichtigeren Bestandteil der Geschäftspartnerprüfung. Wiederholte Verstöße könnten den Marktzugang eines Betreibers auch ohne strafrechtliche Verurteilung unterbrechen.
Die Änderungen betreffen die Regierungsverordnung Nr. 1329 vom 30. August 2025, mit der die Vorschriften zur Führung des Registers festgelegt wurden. Pharmvestnik nennt weder einen vorgesehenen Termin für die Verabschiedung noch die Zahl der möglicherweise betroffenen Unternehmen und Einzelunternehmer.
Regulierungsrahmen gilt bis 2032
Der Entwurf folgt auf eine breitere Verschärfung der russischen Methanolkontrollen. Anfang Dezember 2025 verabschiedeten die Regierung und das Industrie- und Handelsministerium drei Dokumente zur Regulierung von Methanol und methanolhaltigen Flüssigkeiten. Sie traten am 1. März 2026 in Kraft und sollen bis zum 1. März 2032 gelten.
Im Mai 2026 wurde außerdem ein Gesetz beschlossen, das einen eigenen Verwaltungstatbestand für Verstöße gegen die Methanolvorschriften einführt. Nach den von Pharmvestnik genannten Sanktionen drohen Amtsträgern Geldbußen von 30.000 bis 70.000 Rubel und juristischen Personen von 100.000 bis 200.000 Rubel. Auch für Privatpersonen sind Bußgelder vorgesehen, deren Höhe die Quelle jedoch nicht nennt.
Der neue Vorschlag ergänzt diese finanziellen Sanktionen um eine Folge für den Marktzugang. Mindestens zwei Verwaltungsverfahren innerhalb eines Jahres könnten zur Registerstreichung und zu einer anschließenden Sperre von mindestens zwei Monaten führen. Marktteilnehmer müssen daher sowohl ihre eigene Regelkonformität als auch den Registerstatus ihrer Geschäftspartner überwachen, deren Tätigkeit vorübergehend ausgesetzt werden könnte.