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Russland schlägt Chargenverfolgung für Tierfutter ab 1. Juni 2027 vor

Russlands Industrie- und Handelsministerium will die Rückverfolgung einzelner Tierfutterpackungen durch eine Chargenerfassung ersetzen. Zugleich soll die nächste Umsetzungsstufe vom 1. Dezember 2026 auf den 1. Juni 2027 verschoben werden.

Russland schlägt Chargenverfolgung für Tierfutter ab 1. Juni 2027 vor

Ministerium schlägt weniger detaillierte Erfassung vor

Russlands Industrie- und Handelsministerium hat vorgeschlagen, die Rückverfolgung einzelner Tierfutterpackungen durch eine chargenbasierte Erfassung zu ersetzen. Damit sollen Hersteller, Händler und andere am Warenverkehr beteiligte Unternehmen operativ entlastet werden. Nach Angaben der Parlamentszeitung wurde der Entwurf der Regierungsverordnung am 7. September auf dem staatlichen Portal für geplante Rechtsakte veröffentlicht.

Der Entwurf sieht außerdem vor, den Beginn der nächsten Rückverfolgungsstufe zu verschieben. Nach der geltenden Regierungsverordnung müssen Marktteilnehmer ab dem 1. Dezember 2026 eine vollständige Einzelstückverfolgung einführen. Das Ministerium will die Chargenerfassung nun am 1. Juni 2027 starten und den Unternehmen damit sechs zusätzliche Monate zur Vorbereitung geben.

Die Änderung ist noch keine endgültig beschlossene Reform. Es handelt sich um einen Entwurf zur Anpassung der geltenden Regierungsverordnung. Unternehmen müssen daher den weiteren Rechtssetzungsprozess und die endgültige Fassung beobachten, bevor sie ihre Compliance-Planung ändern.

Einzelne Packungscodes würden aus den Begleitpapieren entfallen

Nach den derzeit für Dezember 2026 vorgesehenen Regeln müssten Unternehmen für Tierfutter in den Begleitdokumenten den individuellen Kennzeichnungscode jeder einzelnen Packung in einem Karton oder auf einer Palette angeben. Dieses Modell würde jede Produkteinheit während der Produktion und des Vertriebs detailliert erfassen.

Das vorgeschlagene System verlangt stattdessen Produktionschargennummern bei der Anbringung von Kennzeichnungscodes, bei Warenübergaben und bei der Dokumentenerstellung. Die Rückverfolgung bliebe digital, doch als zentrale Erfassungseinheit würde die Produktionscharge an die Stelle der einzelnen Packung treten.

Für Hersteller könnte dies die Datenmenge bei Lieferungen mit vielen Packungen verringern. Händler und andere Marktteilnehmer müssten ebenfalls nicht mehr jeden Packungscode in den Transaktionsunterlagen verarbeiten. Die tatsächliche Entlastung hängt von den endgültigen technischen Vorgaben sowie von der Ausgestaltung der Kennzeichnungs-, Lager- und Buchhaltungssysteme ab.

Ministerium erwartet keine Schwächung der Kontrolle

Nach Darstellung des Industrie- und Handelsministeriums sollen die Änderungen die Teilnehmer des Tierfuttermarktes unterstützen. Eine Rückverfolgung nach Chargen könne Geschäftsabläufe vereinfachen, ohne die Kontrolle über Produktion und Verkehr von Tierfutter zu beeinträchtigen.

Das Ministerium erklärte zudem, dass die Chargenerfassung zusammen mit bestehenden Prüf- und Kontrollmechanismen ein modernes digitales Modell der staatlichen Aufsicht bilden könne. Das System solle den illegalen Warenverkehr bekämpfen, indem es zentrale Risiken erfasst, die sich durch digitale Nachverfolgung begrenzen lassen.

Für die Tierfutterbranche verändert der Vorschlag sowohl den Zeitplan als auch die Datentiefe der Vorgaben. Unternehmen erhielten bis zum Frühsommer 2027 Zeit und würden sich auf die Meldung von Chargen statt einzelner Packungen vorbereiten. Hersteller, Verarbeiter, Groß- und Einzelhändler müssten bei einer Annahme des Entwurfs dennoch verlässliche Verbindungen zwischen Kennzeichnungsdaten, Produktionschargen, Warenübergaben und Begleitdokumenten gewährleisten.

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