Russland legt ab 2027 neue Vorgaben für die Zusammensetzung von Bier fest
Russlands neuer Bierstandard schreibt ab dem 1. Januar 2027 einen Malzanteil von mindestens 80 % vor und begrenzt unvermälzte Zutaten auf 20 %. Zugleich werden Roggen-, Buchweizen-, Hafer- und Hirsemalz zugelassen und Bier klar von Biermischgetränken abgegrenzt.
Neue Grenzwerte für die Zusammensetzung
Russland führt zum 1. Januar 2027 einen neuen nationalen Standard ein, der festlegt, welche Produkte als Bier verkauft werden dürfen. GOST R 72295-2025 „Bier. Allgemeine technische Bedingungen“ wurde von der russischen Normungsbehörde Rosstandart genehmigt und ersetzt den seit 2012 geltenden nationalen Bierstandard. Die Vorgaben gelten auch für alkoholfreies Bier.
Igor Igoshin, erster stellvertretender Vorsitzender des Wettbewerbsschutzausschusses der Staatsduma, sagte der Nachrichtenagentur TASS, dass der Malzanteil mindestens 80 % betragen müsse. Unvermälzte Zutaten dürfen höchstens 20 % ausmachen; zuckerhaltige Erzeugnisse innerhalb dieser Gruppe sind auf 2 % begrenzt. Der Zusatz von Alkohol ist verboten, sodass als Bier eingestufte Produkte ihren Alkohol ausschließlich durch natürliche Gärung erhalten müssen.
Weitere Malzarten werden zugelassen
Der Standard erweitert die anerkannte Rohstoffbasis und lässt neben herkömmlichem Braumalz ausdrücklich Roggen-, Buchweizen-, Hafer- und Hirsemalz zu. Laut Igoshin erhalten Brauereien damit mehr Spielraum für neue Sorten und ein breiteres Angebot. Rezepturen auf Basis alternativer Getreidearten können die Bezeichnung Bier behalten, sofern sie die vorgeschriebenen Anteile einhalten.
Die erweiterte Malzliste könnte Beschaffung und Produktentwicklung entlang der Brauwertschöpfungskette beeinflussen. Brauereien, die neue Rohstoffe einsetzen wollen, müssen Rezepturen, Rohstoffspezifikationen und Lieferantenkontrollen vor Inkrafttreten der Norm anpassen. Für Mälzereien und Getreidelieferanten könnten sich Chancen in kleineren Segmenten für Roggen, Buchweizen, Hafer und Hirse ergeben. Prognosen zu Mengen, Preisen oder Nachfrage enthält die Quelle jedoch nicht.
Abgrenzung zu Biergetränken
Ein Produkt, das die neuen Bierparameter nicht erfüllt, wird laut Igoshin als Biergetränk eingestuft und darf nicht als Bier gekennzeichnet werden. Damit werden Rezepturprüfung und korrekte Etikettierung wirtschaftlich relevant: Produkte nahe den Höchstwerten für unvermälzte oder zuckerhaltige Zutaten müssen möglicherweise reformuliert oder einer anderen Kategorie zugeordnet werden. Bis zum 1. Januar 2027 müssen Hersteller außerdem Verpackungen und Produktunterlagen überprüfen.
Für Biergetränke gilt bereits ein eigener zwischenstaatlicher Standard, der in Russland im Juli 2026 in Kraft trat und die Anforderungen an Schaumhöhe und Schaumstabilität senkte. Nach Angaben von Krestyanskie Vedomosti müssen Biergetränke mindestens 40 % Bier enthalten oder aus einer Würze hergestellt werden, bei der Braumalz mindestens 40 % der Rohstoffmasse ausmacht. Erlaubt sind außerdem Frucht-, Gemüse-, Pflanzen-, Gewürz- und Aromastoffe, die bei der Bierherstellung nicht eingesetzt werden dürfen.
Umsetzung in der Branche
Bis 2027 können Brauereien ihre Sortimente prüfen und entscheiden, welche Produkte Bier bleiben, reformuliert oder als Biergetränke eingestuft werden sollen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen der Nachweis des Malzanteils, die Erfassung unvermälzter und zuckerhaltiger Rohstoffe, die Dokumentation der natürlichen Gärung sowie nötige Etikettenänderungen. Lohnbrauer und Hersteller komplexer Rezepturen könnten zudem detailliertere Angaben ihrer Zutatenlieferanten benötigen.
Daneben wurde laut einem von Krestyanskie Vedomosti zitierten früheren Bericht für 2026 die Genehmigung eines Standards für die Bezeichnung „russisches Bier“ erwartet. Nach der vorgesehenen Definition müsste das Produkt in Russland hergestellt, der Produzent dort registriert und die Marke im Besitz russischer Personen sein. Dieses Vorhaben ist von GOST R 72295-2025 zu unterscheiden, der Bier anhand seiner Zusammensetzung und Herstellungsweise definiert.