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Rumänien besteuert zuckerhaltige Erfrischungsgetränke ab September 2026

Rumänien erhebt ab dem 1. September 2026 eine Verbrauchsteuer von 0,80 Lei je Liter auf Erfrischungsgetränke mit mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Hersteller und Importeure müssen die Abgabe tragen und über Preiserhöhungen, geringere Margen oder neue Rezepturen entscheiden.

Rumänien besteuert zuckerhaltige Erfrischungsgetränke ab September 2026

Abgabe greift ab 5 Gramm Zucker

Rumänien führt zum 1. September 2026 eine neue Verbrauchsteuer auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke ein, berichtet Sibiu 100. Sie beträgt 0,80 Lei je Liter und gilt für Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Säfte und andere gesüßte Getränke, die den gesetzlichen Grenzwert erreichen, können ebenfalls darunterfallen.

Steuerpflichtig werden Hersteller oder Importeure. Die Kosten könnten anschließend über höhere Ladenpreise bei den Verbrauchern ankommen, wobei der tatsächliche Aufschlag von den Entscheidungen der Hersteller, Vertriebspartner und Händler abhängt. Bei einer steuerpflichtigen 2-Liter-Flasche entstehen allein durch die Abgabe zusätzliche Kosten von 1,60 Lei, bevor weitere kommerzielle und steuerliche Preiseffekte berücksichtigt werden.

Die Behörden verbinden mit der Maßnahme zwei Ziele: höhere Staatseinnahmen und einen geringeren Zuckerkonsum durch gesündere Kaufentscheidungen. Im Zusammenhang mit der Regelung genannte Schätzungen gehen in den ersten vier Monaten von zusätzlichen Haushaltseinnahmen von rund 320 Millionen Lei aus.

Preise und Rezepturen auf dem Prüfstand

Für Getränkeunternehmen setzt der Grenzwert einen direkten Anreiz, ihre Rezepturen vor September zu überprüfen. Eine Senkung auf weniger als 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter könnte ein Produkt aus dem beschriebenen Anwendungsbereich herausnehmen. Bei unveränderter Rezeptur müssen Hersteller und Importeure die Kosten selbst tragen oder entlang der Lieferkette weitergeben.

Laut Sibiu 100 kritisiert die Erfrischungsgetränkebranche die Maßnahme. Branchenvertreter verweisen auf den bereits bestehenden Druck durch Inflation und steigende Kosten und warnen vor sinkenden Verkäufen und geringerer Profitabilität. Zudem hätten Unternehmen schon in die Zuckerreduzierung investiert. Bleiben neu formulierte Produkte am Grenzwert oder darüber, könnten auch diese Anbieter belastet werden.

Die Marktfolgen dürften deshalb unterschiedlich ausfallen. Einige Anbieter könnten die vollen 0,80 Lei je Liter weitergeben, andere einen Teil übernehmen, Packungsgrößen verändern oder Rezepturen schneller anpassen. Auch die Preispolitik von Vertrieb und Handel spielt eine Rolle. Haushalte, die betroffene Getränke regelmäßig kaufen, könnten einen spürbaren kumulierten Anstieg ihrer monatlichen Ausgaben erleben, während höhere Preise einen Teil der Nachfrage dämpfen könnten.

Rumänien folgt anderen europäischen Märkten

Rumänien ist nicht das erste europäische Land, das gesüßte Getränke oder stark zuckerhaltige Produkte besteuert. Das Vereinigte Königreich, Frankreich, Ungarn und Belgien haben unterschiedliche Varianten solcher Regelungen eingeführt. In einigen Märkten senkten Getränkehersteller den Zuckergehalt, um höhere Steuerstufen zu vermeiden. Auf einen ähnlichen Effekt könnten auch die rumänischen Entscheidungsträger setzen.

Befürworter betrachten die Abgabe sowohl als Instrument der öffentlichen Gesundheit als auch als Einnahmequelle. Kritiker aus der Industrie betonen dagegen die wirtschaftliche Belastung in einer Phase hoher Betriebskosten. Das tatsächliche Ergebnis hängt davon ab, wie viele Produkte oberhalb des Grenzwerts bleiben, wie umfangreich die Rezepturen verändert werden und welcher Anteil der Steuer bei den Käufern landet.

Berichten zufolge wird außerdem eine klarere Kennzeichnung stark zuckerhaltiger Produkte erwogen. Sie könnte Verbrauchern die Erkennung solcher Getränke erleichtern, würde für Lebensmittel- und Getränkehersteller jedoch zusätzliche Verpackungs- und Erfüllungskosten verursachen. Hersteller und Importeure müssen sich nun bis zum 1. September 2026 auf die neue steuerliche Behandlung vorbereiten, ihre Sortimente prüfen und entscheiden, wie sie die Belastung zwischen Marge und Endpreis verteilen.

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