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Rumänien beantragt EU-Freigabe für Schaf- und Ziegenexporte aus nicht betroffenen Gebieten

Rumänien hat einen strategischen Aktionsplan zur Wiederaufnahme der wegen Tierseuchenausbrüchen gestoppten Schaf- und Ziegenexporte fertiggestellt. Bukarest strebt eine Genehmigung der Europäischen Kommission für Lieferungen aus nicht betroffenen Gebieten an; ein Zeitplan liegt nicht vor.

Rumänien beantragt EU-Freigabe für Schaf- und Ziegenexporte aus nicht betroffenen Gebieten

Rumänien bringt Exportplan nach Brüssel

Rumänien hat sein Verfahren zur Wiederaufnahme der Schaf- und Ziegenexporte formalisiert, nachdem Ausbrüche der Pest der kleinen Wiederkäuer sowie der Schaf- und Ziegenpocken zu europäischen Beschränkungen geführt hatten. Laut Jurnalul.ro haben die rumänischen Behörden einen strategischen Aktionsplan fertiggestellt, der der Europäischen Kommission zur Aufhebung der Beschränkungen vorgelegt werden soll.

Der Vorschlag zielt darauf, Exporte aus Gebieten zuzulassen, die nicht von den Ausbrüchen betroffen sind. Damit könnten die Tierseuchenkontrollen rund um betroffene Zonen bestehen bleiben, während sich Handelswege für Vieh aus anderen Teilen Rumäniens möglicherweise wieder öffnen. Die Europäische Kommission muss den Plan noch prüfen und genehmigen; ein Termin für die Entscheidung oder die Wiederaufnahme des Handels wurde nicht genannt.

Der amtierende Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Tánczos Barna und Alexandru Bociu, Präsident der rumänischen Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSVSA, trafen am Freitag in Brüssel Francisco Reviriego Gordejo. Er leitet das Referat Tiergesundheit in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, DG SANTE, der Europäischen Kommission. Das rumänische Landwirtschaftsministerium gab das Treffen am Montag bekannt.

Technische Gespräche klären Bedingungen

Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Voraussetzungen und Verfahrensschritte für eine Wiederaufnahme der rumänischen Schaf- und Ziegenexporte. Die Teilnehmer prüften den von ANSVSA ausgearbeiteten Aktionsplan und klärten offene Punkte vor seiner offiziellen Vorlage zur Genehmigung.

Barna zufolge wurden konkrete Möglichkeiten zur Freigabe der Exporte identifiziert. Die Beteiligten hätten den kurz- und mittelfristigen Aktionsplan von ANSVSA erörtert und letzte Einzelheiten vor der offiziellen Einreichung abgestimmt. Damit sind die technischen Vorbereitungen vorangekommen, eine EU-Genehmigung oder ein bestätigter Öffnungstermin sind damit jedoch nicht verbunden.

Die Europäische Kommission verhängte nach Ausbrüchen der Pest der kleinen Wiederkäuer sowie der Schaf- und Ziegenpocken Beschränkungen für den Transport und Export von Schafen und Ziegen. Die Maßnahmen beeinträchtigen den Verkehr lebender Tiere über etablierte Handelskanäle. Rumänien muss nachweisen, dass der Handel ohne eine Schwächung der Seuchenkontrollen wiederaufgenommen werden kann.

Landwirte warten auf Marktzugang

Seit Einführung der Beschränkungen haben die rumänischen Behörden mit Landwirten, Branchenverbänden, ANSVSA und Vertretern der Europäischen Kommission beraten. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums sollten Lösungen gefunden werden, die eine Wiederaufnahme der Exporte unter Einhaltung der EU-Tiergesundheitsauflagen ermöglichen.

Eine Freigabe für Lieferungen aus nicht betroffenen Gebieten wäre für Erzeuger und Viehhändler wichtig, die außerhalb der Ausbruchszonen tätig sind, aber unter den weiter gefassten Transportbeschränkungen leiden. Der Marktzugang könnte selektiv zurückkehren, bevor sämtliche seuchenbedingten Maßnahmen landesweit aufgehoben werden. Die wirtschaftliche Wirkung hängt jedoch vom räumlichen Geltungsbereich, den Veterinärauflagen und den von Brüssel akzeptierten Umsetzungsschritten ab.

Für den regionalen Viehmarkt ist entscheidend, ob die Kommission Rumäniens Kontrollen für ausreichend hält, um exportfähige Tiere von gesperrten Gebieten zu trennen. Bis zur Genehmigung können Exporteure die in Brüssel gemeldeten technischen Fortschritte nicht als Marktöffnung werten. Der nächste maßgebliche Schritt ist die formelle Vorlage des fertigen Plans und die Prüfung der vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen durch die Kommission.

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