Rumänien prüft Philips und 10 Händler wegen Ausschreibungen von Kliniken
Rumäniens Wettbewerbsrat untersucht Philips Romania, 10 Händler und Philips Medical Systems Nederland wegen möglicher Absprachen bei der Beschaffung von Medizintechnik. Bei einem nachgewiesenen Verstoß drohen Geldbußen von bis zu 10 % des Umsatzes.
Unangekündigte Kontrollen erfassen das Philips-Vertriebsnetz
Der rumänische Wettbewerbsrat hat unangekündigte Kontrollen bei Philips Romania sowie bei 10 Distributoren oder Wiederverkäufern durchgeführt. Die Unternehmen vertreiben Ultraschallgeräte und Systeme zur Patientenüberwachung für Krankenhäuser und Kliniken. Die Behörde prüft eine mögliche wettbewerbswidrige Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise zur Aufteilung des Marktes bei entsprechenden Beschaffungsverfahren.
Kontrolliert wurden Medical Device Store SRL, Papapostolou SRL, Dacorum Grup SRL, ABB Medtec SRL, ABB Neopuls SRL, Med Tehnica SRL, Minimed Solutions SRL, Esmed Group SRL, Pharmics SRL und Almed Investments SRL. Laut Forbes Romania erstreckt sich die Untersuchung auch auf die in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft Philips Medical Systems Nederland BV. Das Berufungsgericht Bukarest genehmigte die Kontrollen.
Behörde untersucht Verhalten seit mindestens 2020
Nach Angaben des Wettbewerbsrats könnten die untersuchten Unternehmen ihre Geschäftspolitik bei öffentlichen Vergabeverfahren seit mindestens 2020 koordiniert haben. Der Verdacht betrifft eine Manipulation der Vergabe von Aufträgen für Ultraschallsysteme und Patientenmonitore. Ziel könnte gewesen sein, den Wettbewerb sowohl zwischen Philips-Händlern als auch zwischen den Händlern und Philips Romania auszuschalten.
Eine solche Koordinierung könnte die Zahl tatsächlich konkurrierender Angebote verringern und den Preisdruck bei Einkäufen von Krankenhäusern und Kliniken abschwächen. Die Untersuchung betrifft daher neben den Ausrüstern auch öffentliche Gesundheitsbudgets und Vergabestellen. Aus dem vorliegenden Quellenmaterial gehen weder Wert und Zahl der betroffenen Aufträge noch eine bezifferte Auswirkung auf die Gerätepreise hervor.
Geldbußen von bis zu 10 % des Umsatzes möglich
Stellt die Behörde schließlich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht fest, drohen den beteiligten Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 % des Umsatzes. Wer im Rahmen des Kronzeugenprogramms kooperiert, kann Immunität oder eine erhebliche Minderung der Sanktion erhalten. Der Wettbewerbsrat betonte, dass die Kontrollen der Beweissicherung dienen und keine Vorentscheidung über die Schuld der Unternehmen darstellen.
Diese Unterscheidung ist für Krankenhauseinkäufer und konkurrierende Medizintechnikanbieter wesentlich. Die Untersuchung könnte zeigen, wie Hersteller, Landesgesellschaft und autorisierte Wiederverkäufer ihre Teilnahme an einzelnen Ausschreibungen steuerten. Die Kontrollen allein belegen jedoch keine abgestimmten Gebote. Während die Behörde die sichergestellten Unterlagen prüft, könnten Vergabestellen Anbieterbeteiligung, Ausschreibungsbedingungen und Preismuster genauer untersuchen.
Erneute rumänische Wettbewerbsprüfung für Philips
Forbes Romania verweist darauf, dass Philips Romania bereits eine Wettbewerbsstrafe im Elektro- und IT-Sektor angefochten hatte. 2019 verlor das Unternehmen rechtskräftig sein Verfahren gegen eine 2014 verhängte Sanktion. Damals belegte der Wettbewerbsrat 14 Unternehmen wegen wettbewerbswidriger Vereinbarungen bei Rückkaufaktionen mit Geldbußen von insgesamt 56,5 Millionen Lei. Die aktuelle Untersuchung betrifft einen anderen Markt und einen gesonderten Verdacht.
Die Prüfung folgt zudem auf eine schwierige Phase für den Philips-Konzern. Laut Forbes Romania führten Rechtsstreitigkeiten um zurückgerufene DreamStation-Geräte gegen Schlafapnoe im April 2025 zu einem Vergleich über 1,1 Milliarden $ zur Beilegung von Klagen in den USA. Das Medium berichtete außerdem für 2025 einen Gewinn von 897 Millionen €, den ersten nach drei aufeinanderfolgenden Verlustjahren. Für das rumänische Medizintechnikgeschäft ist nun entscheidend, ob die Behörde Belege dafür findet, dass die Steuerung des Vertriebskanals in eine verbotene Koordinierung von Klinik-Ausschreibungen überging.