Rumänien wendet neue EU-Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen an
In Rumänien gelten neue EU-Vorgaben mit strengen PFAS-Grenzwerten für Materialien mit Lebensmittelkontakt. Die Verordnung vereinheitlicht zudem Herstellerpflichten und Kennzeichnungsvorgaben; weitere Regeln zu Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung folgen schrittweise bis 2030.
PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen gelten
Die ersten Bestimmungen der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle gelten seit dem 12. August. Sie schaffen gemeinsame Anforderungen für Verpackungshersteller und Importeure in allen Mitgliedstaaten, darunter Rumänien. DCNews berichtete unter Berufung auf die Europäische Kommission und Agerpres, die Maßnahmen sollten Verpackungsabfälle verringern, schädliche Stoffe begrenzen und zersplitterte nationale Vorgaben durch einen einheitlicheren Rahmen für den EU-Binnenmarkt ersetzen.
Eine zentrale Neuerung betrifft Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Die Verordnung legt strenge Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, fest. Wegen ihrer Beständigkeit in der Umwelt werden sie häufig als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Betroffen sind unter anderem Einwegbecher und Kunststofffolien. Damit wird die chemische Zusammensetzung zu einer unmittelbaren Compliance-Frage für Verpackungshersteller, Lebensmittelverarbeiter, Gastronomielieferanten und Importeure.
Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen die Grenzwerte Verbraucher und Umwelt besser schützen. Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, erklärte, die Beschränkung schädlicher Stoffe wie PFAS werde die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen erhöhen und zugleich die Abhängigkeit von Primärrohstoffen verringern.
Gemeinsame Pflichten für Hersteller und Importeure
Die ersten Bestimmungen vereinheitlichen außerdem die Definitionen für Hersteller und Erzeuger, die der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen unterliegen. Bestimmte Verpackungen müssen nun Kennzeichnungen und Angaben tragen, über die der zuständige Hersteller oder Importeur identifiziert und kontaktiert werden kann. Einheitliche Definitionen könnten die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen mit Verkäufen in mehreren EU-Märkten vereinfachen. Roswall räumte jedoch ein, dass die Umstellung Kosten verursacht.
Die Kommission hat Leitlinien zur Umsetzung und eine aktualisierte Fassung der häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen Branchen will sie auf eine einheitliche Anwendung hinarbeiten. Die gemeinsamen Regeln sollen auch den Handel innerhalb der EU erleichtern, weil Unternehmen weniger unterschiedliche nationale Verpackungsvorschriften berücksichtigen müssen.
Besonders relevant sind die Änderungen für Anbieter von Take-away- und Convenience-Verpackungen. Hersteller müssen Materialien, Lieferantendokumente und Produktkennzeichnungen prüfen. Importeure benötigen belastbare Angaben zur chemischen Zusammensetzung und zur Identität der Hersteller. Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die Becher, Folien und andere Kontaktmaterialien einkaufen, dürften ebenfalls prüfen müssen, ob ihre Lieferanten die neuen Vorgaben erfüllen.
Weitere Maßnahmen folgen bis 2030
Die Verordnung tritt nicht vollständig auf einmal in Kraft. Zusätzliche Vorschriften werden schrittweise eingeführt; ein wichtiger Teil der Pflichten gilt ab 2030. Dazu gehören Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Mehrwegziele und Beschränkungen bestimmter Einwegverpackungen aus Kunststoff. Erfasst werden auch sehr kleine Formate, wie sie in Hotels und Restaurants eingesetzt werden.
Der gestaffelte Zeitplan soll Unternehmen und nationalen Behörden Zeit zur Anpassung geben. Für Verpackungsanbieter entsteht dadurch eine Reihe aufeinanderfolgender Investitions- und Compliance-Entscheidungen statt eines einzigen Stichtags. Materialauswahl, Produktgestaltung, Kennzeichnungssysteme und Mehrwegalternativen können Änderungen erfordern, sobald weitere Vorschriften gelten.
Nach Schätzung der Kommission entsorgt jeder Europäer täglich etwa ein halbes Kilogramm Verpackungen. Dazu zählen Einweg-Kaffeebecher, Getränkekapseln, Kunststofffolien und Verpackungen aus dem Onlinehandel. Neben weniger Abfall und höheren Recyclingquoten soll die Verordnung Europas Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen senken, die zur Herstellung der meisten Kunststoffverpackungen verwendet werden. Für Rumäniens Verpackungs- und Gastronomiebranche stehen zunächst PFAS-Konformität und Rückverfolgbarkeit im Vordergrund; die umfassendere Neugestaltung der Sortimente reicht bis 2030.
Vollständige Marktanalyse