Rumänien verhängt gegen 21 Saatgut- und Pflanzenschutzfirmen 83,2 Millionen Lei Bußgeld
Rumäniens Wettbewerbsrat hat gegen 21 Unternehmen aus den Bereichen Saatgut und Pflanzenschutz Bußgelder von insgesamt 83,2 Millionen Lei beziehungsweise rund 15,9 Millionen Euro verhängt. Im Mittelpunkt standen Verträge und Gutscheinaktionen, die den Spielraum der Händler bei den Preisen für Landwirte eingeschränkt haben sollen.
Wettbewerbsbehörde sanktioniert Betriebsmittelanbieter
Der rumänische Wettbewerbsrat hat gegen 21 Unternehmen auf den Märkten für Saatgut und Pflanzenschutzmittel Bußgelder von insgesamt 83,2 Millionen Lei verhängt. Das entspricht rund 15,9 Millionen Euro. Nach Berichten von Mediafax und Adevărul kam die Behörde zu dem Schluss, dass Hersteller und Händler Preise vereinbart hatten, zu denen bestimmte Produkte an Landwirte weiterverkauft werden konnten.
Die Untersuchung erfasste die Produktion und den Vertrieb von Saatgut sowie von Produkten zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturen. Die Behörde stellte Vereinbarungen zwischen Pioneer Hi-Bred România, Corteva Crop Solutions România, der früheren DuPont România, und Maisadour Semences România sowie deren Vertriebspartnern fest. Die Bedingungen für den Weiterverkauf ausgewählter Produkte sollen über Vertragsklauseln und Gutscheinsysteme in Agrarkampagnen festgelegt worden sein.
Gutscheinaktionen begrenzten die Preishoheit der Händler
In dem untersuchten Modell gaben die Hersteller Gutscheine direkt an Landwirte aus. Darauf waren die teilnehmenden Produkte und die verfügbaren Rabatte angegeben. Die Landwirte konnten zwar den Händler auswählen, doch der Endpreis bei Nutzung des Gutscheins war bereits zwischen Hersteller und Händler vereinbart. Nach Einschätzung des Wettbewerbsrats konnten die Hersteller damit das Marktpreisniveau beeinflussen. Die Händler erhielten im Gegenzug besser planbare Absatzmengen und teilweise Rabatte für ihre Teilnahme an den Aktionen.
Der Präsident des Wettbewerbsrats, Bogdan Chirițoiu, betonte, dass die Behörde Gutscheine nicht grundsätzlich beanstande. Der Verstoß liege darin, dass eine unverbindliche Preisempfehlung in der Praxis zu einem festen und verpflichtenden Preis werde. Händler müssten ihre Preise unabhängig bestimmen können, damit Landwirte vom Wettbewerb und von zusätzlichen Rabatten profitieren. Das rumänische Wettbewerbsrecht verbietet Absprachen und abgestimmte Praktiken, die den Wettbewerb beschränken, darunter die direkte oder indirekte Festsetzung von Einkaufs- oder Verkaufspreisen.
Agrii erhält das höchste Einzelbußgeld
Das höchste Einzelbußgeld entfiel mit knapp 17,9 Millionen Lei auf Agrii. Gegen Pioneer wurden 14,47 Millionen Lei und gegen Corteva 6,32 Millionen Lei verhängt. Bei den Herstellern setzte die Behörde höhere Anteile am Umsatz an als bei den Händlern. Sie bewertete ihre Beteiligung als stärker und sah sie als Initiatoren des Preismechanismus.
15 der 21 sanktionierten Unternehmen räumten den Wettbewerbsverstoß ein und erhielten deshalb Nachlässe: Pioneer, Corteva, Maisadour, Agroind, Agrotex, Alcedo, Ameropa, Biochem, Chemark, Divasol, Firstgrain, Kwizda, Moldova Farming, Promat und Rodbun. Agricover beantragte gesondert die Aufnahme in das Kronzeugenprogramm des Wettbewerbsrats und blieb dadurch von einem Bußgeld verschont.
Untersuchung lief fast vier Jahre
Der Fall wurde im November 2022 öffentlich, als die Behörde Ermittlungen wegen möglicher Preisabsprachen zwischen Lieferanten und Händlern einleitete und unangekündigte Durchsuchungen vornahm. Später wurde die Untersuchung ausgeweitet. Im August 2025 kontrollierten Ermittler Agrii România, Agro-Est Muntenia, Alcedo, Ameropa Grains, Biochem, Chemark ROM, Kwizda Agro România, Moldova Farming und Plantagro-Com, nachdem Hinweise auf die mögliche Beteiligung weiterer Händler aufgetaucht waren.
Die Behörde untersuchte auch die Beziehungen zwischen Monsanto România und dessen Händlern. Sie fand jedoch keine ausreichenden Belege dafür, dass empfohlene Preise aufgrund einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung zu festen und verbindlichen Wiederverkaufspreisen geworden waren. Die Entscheidungen des Wettbewerbsrats sind vollstreckbar. Die Bußgelder werden über die rumänische Steuerverwaltung ANAF dem Staatshaushalt zugeführt. Nach Entfernung vertraulicher Angaben soll die Entscheidung veröffentlicht werden.