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Polnischer Sejm beschließt höhere Verbrauchsteuer auf E-Zigaretten und Verdampfer

Das polnische Unterhaus hat eine Novelle verabschiedet, die die Erhebung der Verbrauchsteuer auf E-Zigaretten abdichtet und die Sätze für Geräte und Liquids anhebt. Die Steuer auf Verdampfer steigt von 40 auf 50 Zloty je Stück, der Liquidsatz ab 2027 auf 2,20 Zloty je Milliliter. Das Finanzministerium erwartet rund 435 Millionen Zloty zusätzliche Einnahmen pro Jahr.

Polnischer Sejm beschließt höhere Verbrauchsteuer auf E-Zigaretten und Verdampfer

Der polnische Sejm, das Unterhaus des Parlaments, hat am Freitag eine Novelle verabschiedet, die die Erhebung der Verbrauchsteuer auf elektronische Zigaretten abdichtet und die Sätze sowohl für Verdampfergeräte als auch für Liquids anhebt. Das berichtet wnp.pl.

Für die Vorlage stimmten 242 Abgeordnete, 21 stimmten dagegen, 165 enthielten sich. Die Novelle geht nun in den Senat.

Die Regelungen wurden vom Finanzministerium vorbereitet. Sie sollen das System der Verbrauchsteuererhebung auf dem Markt für elektronische Zigaretten abdichten und auch jene Geräte erfassen, die bislang außerhalb der Besteuerung blieben. In der von wnp.pl zitierten Begründung heißt es, die Änderungen seien eine Antwort auf Fälle, in denen die geltenden Vorschriften durch den getrennten Verkauf einzelner Bestandteile einer E-Zigarette umgangen wurden.

Neue Produktkategorien und Steuersätze

Das Gesetz ändert die Definition der elektronischen Zigarette und führt neue Warenkategorien ein, darunter wiederverwendbare elektronische Zigaretten für auswechselbare Kartuschen sowie eine Restkategorie sonstiger elektronischer Zigaretten. Zugleich sollen Kartuschen für wiederverwendbare Geräte von der Verbrauchsteuer ausgenommen werden.

Die Satzänderungen im Einzelnen:

  • Die Verbrauchsteuer auf Verdampfergeräte und auf Teilesätze für diese Geräte steigt von 40 Zloty auf 50 Zloty je Stück.
  • Derselbe Aufschlag von 50 Zloty soll auf die Verbrauchsteuer für das in einer Einweg-E-Zigarette enthaltene Liquid aufgeschlagen werden.
  • Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Steuersatz auf Liquid für elektronische Zigaretten von 1,80 Zloty auf 2,20 Zloty je Milliliter.

Die Kombination aus Gerätebesteuerung und Befreiung der Nachfüllkartuschen konzentriert die Steuerlast auf Hardware und Einwegprodukte, während das Verbrauchsmaterial wiederverwendbarer Systeme entlastet wird.

Erwartete Einnahmen

Das Finanzministerium schätzt laut wnp.pl, dass die Änderungen die Einnahmen des öffentlichen Finanzsektors um rund 435 Millionen Zloty jährlich erhöhen und im ersten Jahr der Geltung zusätzlich 29 Millionen Zloty einbringen. Die Differenz zwischen dem Wert für das erste Jahr und dem Jahresniveau ergibt sich aus der zeitlichen Staffelung: Die meisten Vorschriften gelten erst nach einer Übergangsfrist, und der höhere Satz je Milliliter Liquid greift erst 2027.

Erklärte Ziele

Nach Angaben des Ministeriums sollen die neuen Lösungen eine gleiche Verbrauchsteuerbelastung aller elektronischen Zigaretten unabhängig von der eingesetzten Technologie sicherstellen, die Möglichkeiten zur Umgehung der Vorschriften begrenzen und die preisliche Verfügbarkeit dieser Waren verringern, insbesondere für junge Nutzer.

Die Gleichbehandlung der Technologien ist das tragende Konstruktionsprinzip. Indem wiederverwendbare Systeme, Einwegprodukte und eine Restkategorie getrennt definiert und Geräte wie Teilesätze mit einer Abgabe belegt werden, entfällt der Vorteil, ein Produkt am Verkaufspunkt in unbesteuerte Einzelteile zu zerlegen.

Zeitplan für die Unternehmen

Die Novelle sieht vor, dass die meisten neuen Regelungen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes anzuwenden sind, damit Unternehmen Zeit haben, sich auf die neuen Registrierungs- und Banderolenpflichten einzustellen, berichtet wnp.pl.

Diese Frist ist für Importeure und Händler entscheidend. Banderolenpflichten verändern die physische Abwicklung: Ware muss vor der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr gekennzeichnet werden, was Lagerhaltung, Etikettierlinien und Verträge mit ausländischen Lieferanten betrifft. Die Registrierungspflichten erweitern den Kreis der formal im Verbrauchsteuersystem erfassten Marktteilnehmer, darunter Firmen, die bisher nur nicht besteuerte Geräte oder Komponenten gehandelt haben.

Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Der Senat kann Änderungen vorschlagen, die wieder in den Sejm zurückgehen, und die Vorlage muss die verbleibenden Stufen durchlaufen, bevor die dreimonatige Anpassungsfrist und die Erhöhung des Liquidsatzes 2027 rechtsverbindlich sind.

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