Nepal beteiligt sich am Streit um geografische Rechte an Basmatireis
Nepal stellt Indiens Versuch infrage, in Europa exklusiven geografischen Schutz für Basmatireis zu erhalten. Damit weitet sich der bislang von Indien und Pakistan geprägte Konflikt aus und die Frage eines grenzüberschreitenden Schutzes rückt in den Mittelpunkt.
Nepal erhebt als drittes Land Anspruch auf den Namen Basmati
Nepal hat sich in den langjährigen Streit darüber eingeschaltet, wer Reis unter der Bezeichnung Basmati vermarkten darf. Das Land wendet sich gegen Indiens Versuch, in der Europäischen Union exklusiven Schutz für den Namen zu erhalten. Damit erfasst die zuvor vor allem zwischen Indien und Pakistan geführte Auseinandersetzung einen weiteren Teil der indogangetischen Region und betrifft nun Herkunft, Produktionstraditionen und Markenrechte gleichermaßen.
Basmati besitzt in Südasien besonderes Ansehen. Auch in Nepal wird der Reis bei Hochzeiten, religiösen Zeremonien und während des Dashain-Festes serviert. Nepal vertritt die Position, dass seine eigene Anbaugeschichte und die kulturelle Verbindung mit dem Getreide bei der Festlegung geografischer Rechte berücksichtigt werden müssen. Eine in der International Review of Intellectual Property and Competition Law veröffentlichte Studie stellte fest, Nepal benötige eine belastbare Spezifikation der geografischen Angabe, wenn es heimischen Basmati geschützt vermarkten wolle.
Indiens EU-Antrag stößt auf regionalen Widerstand
Indien beantragte 2018 in der Europäischen Union eine geschützte geografische Angabe für Basmati aus bestimmten indischen Regionen. Pakistan legte 2021 formell Widerspruch ein. Auch Nepal äußerte Ablehnung, reichte damals laut Le Monde jedoch keinen förmlichen Einspruch im Rahmen des europäischen Verfahrens ein.
Die wirtschaftlichen Interessen sind erheblich. Nach Angaben von The Week entfielen 65% des internationalen Basmatihandels auf Indien und die übrigen 35% auf Pakistan. Le Monde berichtete, Indien habe 2022–2023 mehr als 4,5 Millionen Tonnen im Wert von 4,3 Milliarden € exportiert. In Europa war Pakistan jedoch stärker vertreten: 2022 gelangten mehr als 200.000 Tonnen pakistanischer Basmati auf den europäischen Markt, gegenüber rund 100.000 Tonnen aus Indien.
Diese Warenströme erklären, weshalb die Kontrolle des Namens für Verarbeiter und Exporteure wichtig ist. Eine geschützte Angabe kann festlegen, welche Produzenten Waren unter einem anerkannten geografischen Namen verkaufen dürfen. Sie schützt die Authentizität und kann eine Premiumpositionierung stützen. Eine exklusive Anerkennung Indiens in der EU könnte deshalb pakistanische Lieferanten und nepalesische Produzenten treffen, die dort die Bezeichnung Basmati verwenden wollen.
Eine gemeinsame Bezeichnung bleibt schwierig
Der Konflikt folgt der Geografie des Anbaus. Le Monde zufolge wird Basmati seit Jahrhunderten in der indogangetischen Ebene kultiviert, die heute hauptsächlich zwischen Indien und Pakistan geteilt ist. Die Europäische Union hatte beide Länder zu einem gemeinsamen Antrag ermutigt; grenzüberschreitende geografische Angaben bestehen bereits für andere Produkte. Politische Spannungen verhinderten jedoch eine Einigung, während Pakistan 2023 einen eigenen europäischen Antrag stellte.
Nepals Beteiligung erschwert jede Definition, die Basmati einem einzigen Land zuordnet. Kathmandu muss eine dokumentierte Verbindung zwischen Qualität oder Ruf des Produkts und nepalesischem Gebiet nachweisen, während Indien und Pakistan über wesentlich größere etablierte Exportindustrien verfügen. Für Landwirte, Mühlen und Händler entscheidet das Verfahren nicht nur über kulturelle Anerkennung, sondern auch über Kennzeichnungsrechte, Markenschutz und den mit Basmati verbundenen Preisaufschlag. Eine grenzüberschreitende Lösung könnte den Namen für qualifizierte Produzenten in traditionellen Anbaugebieten sichern. Getrennte nationale Ansprüche lassen Europa dagegen einen langwierigen rechtlichen und wirtschaftlichen Konflikt erwarten.