Mailänder Gericht stellt Kunststoffverpackungs-Konsortium Corepla unter Justizverwaltung
Die Kammer für Präventivmaßnahmen des Mailänder Gerichts hat Corepla, Italiens nationales Konsortium für Kunststoffverpackungen, für ein Jahr unter Justizverwaltung gestellt, weil es die illegale Abfallbehandlung durch den Auftragnehmer Synextra nicht unterbunden hat. Die Staatsanwaltschaft wirft Synextra vor, zwischen 2023 und 2025 mindestens 240.000 Tonnen kunststoffhaltiger Abfälle rechtswidrig behandelt und dabei mindestens 58,3 Millionen Euro erwirtschaftet zu haben. Gegen Corepla selbst wird nicht strafrechtlich ermittelt.
Ein Mailänder Gericht hat Corepla, Italiens nationales Konsortium für Sammlung, Recycling und Verwertung von Kunststoffverpackungen, für ein Jahr unter Justizverwaltung gestellt. Die Kammer für Präventivmaßnahmen des Tribunals ordnete die Maßnahme am Mittwoch, dem 16. September, an: Das Konsortium habe die illegale Abfallbehandlung durch einen seiner wichtigsten Auftragnehmer nicht unterbunden. Gegen Corepla selbst wird strafrechtlich nicht ermittelt.
Die Vorwürfe zum Standort Corsico
Das seit 2024 laufende Strafverfahren der Mailänder Staatsanwaltschaft richtet sich gegen die Synextra spa und acht ihrer Führungskräfte, darunter Präsident Fabio Mosca. Die Staatsanwälte Silvia Bonardi, Cristian Barilli und Paolo Storari haben eine Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen wegen illegaler Abfallbewirtschaftung nach Artikel 452-quaterdecies des Strafgesetzbuchs für die Jahre 2023 und 2024 zugestellt. Laut Corriere della Sera stützt sich das Verfahren auf Telefonüberwachung, Videoaufnahmen und Aussagen von Beschäftigten.
Nach Darstellung der Carabinieri hat Synextra die über Corepla gelieferten kunststoffhaltigen Siedlungsabfälle systematisch mit anderem Material vermischt, darunter Industrie- und Sonderabfälle, willkürliche Klassifizierungen vergeben und die Qualitätsanalysen manipuliert, damit das Material als im Werk für das Konsortium erzeugt erschien. Im Mittelpunkt steht das Sortier- und Lagerzentrum in Corsico im Süden Mailands. Die Gerichtsunterlagen führen unter anderem folgende Methoden auf:
- falsche Kennzeichnungsetiketten auf Abfallballen;
- von gefälligen Analysten manipulierte Laboranalysen oder umgangene Kontrollen durch eigens bereitgestellte «gute» Ballen;
- frisierte Register, um Abweichungen zwischen verbuchten und tatsächlich behandelten Mengen zu verdecken;
- in einem Fall eine vorgetäuschte Abschaltung der Anlage «wegen Wartung», um Prüfern den Zugang zu Bereichen mit unzulässiger Lagerung zu verwehren.
Die Ermittler beziffern die Mengen auf mindestens 240.000 Tonnen kunststoffhaltiger Abfälle zwischen 2023 und 2025 und den Gewinn von Synextra auf mindestens 58,3 Millionen Euro. Darin enthalten sind direkte Erlöse aus der Abfallbehandlung sowie eingesparte Anlagenkosten, weil das Material nicht ordnungsgemäß recycelt und entsorgt wurde.
Leistungsindex und das Stillhalten von Corepla
Das wirtschaftliche Motiv sehen die Ermittler im «Leistungsindex», einer Rangliste der Sortier- und Lagerzentren, die darüber entscheidet, wie viel Material Corepla dem jeweiligen Standort zuweist. Ein besserer Platz bedeutete größere Mengen, unabhängig von der tatsächlichen Kapazität der Anlage in Corsico. Auf Corepla entfielen bereits knapp 70 % des Umsatzes von Synextra. In den Akten zitierte Abhörprotokolle beschreiben den Vertrag als Arrangement, bei dem jede Seite ihr Material nach eigenem Gutdünken handhabte.
Die Richterinnen Paola Pendino (Vorsitz), Giulia Cucciniello (Berichterstatterin) und Maria Profeta befanden, die «alarmierenden» Missstände seien auch Corepla klar gewesen, doch habe keine Führungskraft etwas dagegen unternommen oder die möglichen strafrechtlichen Folgen bedacht. Die Lage sei von Corepla-Verantwortlichen «systematisch heruntergespielt» und allenfalls als Vertragsverstoß eingeordnet worden, statt sie mit wirksamen Inspektionen oder Audits anzugehen. In einem im Beschluss zitierten Mitschnitt klagt ein Gesprächspartner, «bei Synextra herrscht Chaos, ich verstehe nichts mehr, niemand versteht etwas, die machen, was sie wollen». Die Untätigkeit führen die Richterinnen auf ein Reputationsinteresse zurück: Es sollte nach außen wirken, als würden die Recyclingziele erreicht.
Ein Non-Profit-Konsortium mit 845 Millionen Euro Umsatz
Corepla vereint 2.426 Hersteller, weist einen Jahresumsatz von 845 Millionen Euro und für 2024 einen Verlust von 15 Millionen Euro aus. Es ist eine gemeinnützige Einrichtung mit privatrechtlicher Rechtspersönlichkeit, aber öffentlichem Auftrag; die Satzung folgt einem Muster des Umweltministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium für Produktionstätigkeiten, die gemeinsam zwei Mitglieder des Aufsichtsgremiums stellen.
Das Konsortium arbeitet im Rahmen von CONAI, dem nationalen Verpackungskonsortium, das auf Basis eigener Vereinbarungen mit der getrennten Sammlung der Kommunen kooperiert und sechs Materialkonsortien für Stahl, Aluminium, Papier und Pappe, Holz, Glas und Kunststoff betreibt. Corepla verfügt über zwei Einnahmequellen: den CONAI-Umweltbeitrag, den Unternehmen auf in Italien in Verkehr gebrachte Verpackungen zahlen, sowie Erlöse aus dem Verkauf des sortierten Materials. Der Justizverwalter wird für ein Jahr nach Artikel 34 des Gesetzesdekrets 159/2011 bestellt – eine Maßnahme, die auf Fahrlässigkeit und nicht auf Beihilfe zielt – und soll ein Verhältnis bereinigen, mit dem das Konsortium allein nicht zurechtkam.