Litauische Abgeordnete schlagen Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten vor
Fast 50 litauische Abgeordnete wollen den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten verbieten, um Zugang und Konsum unter Jugendlichen zu verringern. Erfasst würden vorgefüllte, nicht nachfüllbare Geräte, auch wenn ihre Batterie wiederaufladbar ist.
Fraktionsübergreifende Gruppe registriert Gesetzentwurf
Fast 50 Mitglieder des litauischen Parlaments haben Änderungen vorbereitet und registriert, die den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten verbieten würden, berichtete 15min.lt. Die Initiatoren gehören mehreren Parlamentsfraktionen an und wollen das Gesetz zur Kontrolle von Tabak, Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten ändern.
Der Entwurf soll die Attraktivität, Verfügbarkeit und Nutzung elektronischer Zigaretten unter jungen Menschen verringern. In der Begründung wird eine Untersuchung der Europäischen Union aus dem Jahr 2023 angeführt. Danach wählte die Mehrheit der E-Zigaretten-Nutzer wiederaufladbare Geräte, während Einwegprodukte bei den 15- bis 24-Jährigen am beliebtesten waren. Nach Ansicht der Initiatoren sind Einweggeräte wegen ihrer einfachen Handhabung, ihrer starken Präsenz in sozialen Netzwerken und ihres niedrigen Preises besonders attraktiv.
Auch aufladbare Einweggeräte wären betroffen
Als Einweg-E-Zigarette soll ein Gerät gelten, das mit Flüssigkeit vorgefüllt ist und nicht nachgefüllt werden kann. Ob die Batterie wiederaufladbar ist, wäre für die Einstufung unerheblich. Anbieter könnten nicht nachfüllbare Produkte somit nicht allein durch den Einbau eines aufladbaren Akkus auf dem Markt halten.
Der Entwurf würde den Verkauf solcher Geräte unmittelbar untersagen. Für Importeure und Händler wäre entscheidend, ob eine E-Zigarette nachgefüllt werden kann, nicht ob sich ihre Batterie laden lässt. Bei einer Verabschiedung müssten Einzelhändler vorgefüllte geschlossene Geräte voraussichtlich aus ihrem litauischen Sortiment nehmen. Das vorliegende Material nennt weder ein geplantes Inkrafttreten noch eine Übergangsfrist oder Regeln für vorhandene Bestände.
Zugang von Jugendlichen treibt die Initiative
Die Abgeordneten begründen den Vorstoß mit einem starken Wachstum des Marktes für Einweg-E-Zigaretten und gestiegenen Nikotinkonzentrationen. Zudem verwiesen sie auf Gesundheitsgefahren und Umweltverschmutzung. Laut der Europäischen Schülerstudie zu Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen von 2024 probierten litauische Schülerinnen und Schüler E-Zigaretten erstmals im Durchschnitt mit 12,9 Jahren. Der tägliche Konsum begann durchschnittlich mit 13,5 Jahren.
Seit 2015 hat sich der Anteil der Befragten, die im Alter von höchstens 13 Jahren erstmals E-Zigaretten ausprobierten, vervierfacht: von 7,3% auf 32%. Mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler, nämlich 55,6%, gab an, E-Zigaretten bei Bedarf leicht oder sehr leicht beschaffen zu können. Damit steht bei der parlamentarischen Initiative neben der Zusammensetzung der Flüssigkeiten vor allem die Verfügbarkeit der Produkte im Mittelpunkt.
Litauen beschränkt bereits Inhaltsstoffe
In Litauen dürfen E-Zigaretten und Nachfüllbehälter derzeit nicht in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Flüssigkeiten Vitamine, Koffein, Taurin, andere stimulierende Verbindungen, zugesetzte Aromen oder Geschmacksstoffe, Zucker oder Süßungsmittel enthalten. Das vorgeschlagene Einwegverbot würde die Regulierung von der Zusammensetzung der Flüssigkeit auf die Bauart des Produkts ausweiten.
Frühere Anläufe scheiterten bereits an parlamentarischen Verfahrensschritten. Laut BNS sollten ähnliche Änderungen erstmals im Oktober des Vorjahres eingebracht werden, wurden jedoch von der Tagesordnung der Plenarsitzung gestrichen. Im April des laufenden Jahres wurde ein Vorschlag von S. Čaplinskas erneut von der Tagesordnung genommen. Die Registrierung des neuen fraktionsübergreifenden Entwurfs belebt das Vorhaben wieder; wann das Parlament darüber beraten oder abstimmen wird, geht aus dem Material jedoch nicht hervor.