Litauen stellt 7 Millionen Euro für sauberere Landmaschinen bereit
Litauen hat ein Förderfenster über 7 Millionen Euro für neue Landmaschinen mit Elektro-, Biogas- oder Biomethanantrieb geöffnet. Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten werden erstattet; zwei oder mehr Landwirte können einen gemeinsamen Antrag stellen.
Förderfenster zielt auf emissionsärmere Technik
Die litauische Umweltprojektagentur APVA hat am 22. September einen neuen Förderaufruf für Landwirte geöffnet, die weniger umweltbelastende Agrartechnik anschaffen wollen. Das mit 7 Millionen Euro aus dem nationalen Klimaschutzprogramm finanzierte Instrument unterstützt neue Maschinen mit Elektro-, Biogas- oder Biomethanantrieb. Nach Angaben von Alkas.lt und Suvalkietis soll die Maßnahme die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft senken und den Einsatz nachhaltigerer Technik auf litauischen Betrieben beschleunigen.
Antragsberechtigt sind Landwirte, Agrarunternehmen sowie sehr kleine, kleine und mittlere landwirtschaftliche Genossenschaften, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Ein einzelner Antragsteller oder ein gemeinsamer Antrag kann bis zu 600.000 Euro erhalten. Der Zuschuss deckt höchstens 50 % der förderfähigen Ausgaben; die Zahl der erworbenen Maschinen ist nicht begrenzt.
Die Anträge werden seit dem 22. September über das APVIS-Selbstbedienungssystem entgegengenommen. Das Fenster bleibt offen, solange Mittel verfügbar sind, jedoch höchstens 12 Monate ab dem Start. Reihenfolge und Zeitpunkt der Einreichung sind damit relevant, weil das Programm geschlossen werden kann, sobald die 7 Millionen Euro vollständig gebunden sind.
Gemeinsamer Maschinenkauf wird möglich
Die wichtigste Neuerung gegenüber früheren Aufrufen ist die Möglichkeit, ein Projekt auf Grundlage einer Vereinbarung über gemeinsame Tätigkeiten umzusetzen. Zwei oder mehr Landwirte können eine schriftliche Vereinbarung schließen, einen gemeinsamen Antrag einreichen und geeignete Agrartechnik oder eine selbstfahrende Maschine zusammen kaufen. Die Obergrenze von 600.000 Euro gilt für den gemeinsamen Antrag und nicht separat für jeden Beteiligten.
Das Kooperationsmodell soll die Investitionslast verteilen und die Auslastung teurer Technik verbessern, deren Kauf sich für einen einzelnen Betrieb möglicherweise nicht rechnet. Umweltvizeministerin Aira Paliukėnaitė erklärte, gemeinsame Anschaffungen gäben Landwirten mehr Flexibilität, verteilten die Investitionskosten und ermöglichten eine effizientere Nutzung emissionsärmerer Maschinen. Besonders relevant dürfte das Modell für Geräte sein, die nur während eines begrenzten Teils der Agrarsaison intensiv genutzt werden.
Agnė Markauskienė, Leiterin der APVA-Abteilung für grüne Transformation, sagte, der litauische Markt für elektrisch und mit Biokraftstoffen betriebene Landmaschinen beginne sich erst zu entwickeln. In dieser frühen Phase kann die staatliche Förderung die hohe Einstiegshürde für Betriebe senken, die im Vergleich zu etablierter Technik teurere Antriebe erwägen. Für Maschinenanbieter kann das Programm zugleich belastbarere Hinweise auf die Nachfrage nach Modellen mit alternativen Antrieben liefern.
Förderfähige Maschinen und Ausschlüsse
Gefördert werden ausschließlich neue Maschinen in der vorgeschriebenen Grundausstattung, die im litauischen Register für Landmaschinen eingetragen werden können. Als Beispiele nennt das Programm Traktoren, Erntemaschinen, Lader, selbstfahrende Spritzen, Mähmaschinen, Häcksler, Gülleverteiler, Futterverteiler und Gülletankwagen sowie weitere in der Agrarproduktion eingesetzte Technik. Die Maschinen müssen mit Biogas, Biomethan oder Strom betrieben werden; damit wird die Förderung von Biokraftstoffen der zweiten Generation und Elektrifizierung in konkrete Kaufkriterien übersetzt.
Nicht landwirtschaftlich genutzte Maschinen sind ausgeschlossen. Dazu zählen schwere Quads, Schneemobile, Rasentraktoren, Anhänger, Sattelanhänger und verschiedene Arten von Forstmaschinen. Antragsteller müssen daher vor einem Kauf sowohl die landwirtschaftliche Zweckbestimmung als auch die Registrierungsfähigkeit der Maschine prüfen.
Auf die Landwirtschaft entfällt laut beiden Publikationen ein Fünftel der litauischen Treibhausgasemissionen. Die Regierung betrachtet emissionsärmere Agrartechnik deshalb als Bestandteil ihrer Klimapolitik. Die unmittelbare Marktwirkung hängt davon ab, ob Betriebe den nicht bezuschussten Anteil finanzieren können. Eine Erstattung von bis zu 50 % und die Möglichkeit gemeinsamer Käufe senken jedoch den Eigenkapitalbedarf jedes Beteiligten deutlich.