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Korea und Mongolei einigen sich grundsätzlich auf CEPA – Zölle auf Kosmetik, Ramen und Algen fallen

Südkorea und die Mongolei haben sich grundsätzlich auf ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) geeinigt, das Zölle auf koreanische Konsumgüter beseitigt, berichtet Ajunews. Kosmetik, Ramen und gewürzte Algen zählen zu den zollfreien Produkten und stärken die Preiswettbewerbsfähigkeit von K-Food und K-Beauty in der Mongolei.

Korea und Mongolei einigen sich grundsätzlich auf CEPA – Zölle auf Kosmetik, Ramen und Algen fallen

Seoul und Ulaanbaatar erzielen grundsätzliche Einigung über CEPA

Südkorea und die Mongolei haben eine grundsätzliche Einigung über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) erzielt, berichtet das südkoreanische Medium Ajunews. Unter Berufung auf das Ministerium für Handel und Industrie vom 11. Juli heißt es, das Abkommen dürfte den Vorstoß koreanischer Handels- und Konsumgüterunternehmen auf den mongolischen Markt beschleunigen, sobald es in Kraft tritt.

Ein CEPA ist ein umfassendes bilaterales Rahmenabkommen, das Handelshemmnisse bei Waren und in weiteren Bereichen senkt. Im Rahmen der Vereinbarung werden Zölle auf mehrere führende koreanische Konsumgüterexporte beseitigt. Laut Ajunews gehören Kosmetik, Ramen (Instantnudeln) und gewürzte Algen, bekannt als Jomgim, zu den Produkten, deren Zölle wegfallen sollen.

Preisvorteil für K-Food und K-Beauty

Der Wegfall dieser Zölle dürfte die Preiswettbewerbsfähigkeit koreanischer Lebensmittel und Kosmetik in der Mongolei verbessern, berichtet Ajunews. Für Exporteure würden niedrigere Einfuhrkosten es koreanischen Waren ermöglichen, beim Regalpreis direkter mit lokalen Marken und Marken aus Drittländern zu konkurrieren – ein entscheidender Faktor in einem Einzelhandelsmarkt, in dem importierte Konsumgüter zusätzliche Zolllasten tragen.

Das Medium ordnet die Produkte als Kernkategorien der Exportwellen "K-Food" und "K-Beauty" ein – Segmente, in denen koreanische Hersteller auf asiatischen Verbrauchermärkten Bekanntheit aufgebaut haben. Kosmetik, Instantnudeln und gewürzte Algen zählen zu den sichtbarsten Verpackungsgüter-Exporten des Landes.

Handelsnetze bereits vorhanden

Ajunews weist darauf hin, dass koreanische Unternehmen auf bereits in der Mongolei aufgebaute Vertriebsnetze zurückgreifen können, darunter Convenience-Stores und Hypermärkte. Diese bestehende Präsenz dürfte als Basis dienen – vom Medium als vorgeschobener Stützpunkt der K-Distribution bezeichnet –, über die zollfreie Waren die mongolischen Verbraucher erreichen.

Für Importeure auf mongolischer Seite könnte der Wegfall der Zölle auf koreanische Grundkonsumgüter die Beschaffungskosten senken und das Angebot preisgünstiger Importwaren in modernen Einzelhandelskanälen erweitern.

Nächste Schritte

Die Einigung ist grundsätzlicher Natur – die Phase vor einem endgültigen Text und dem formellen Inkrafttreten. Laut Ajunews würden die Zollbeseitigungen greifen, sobald das CEPA in Kraft tritt. Der Bericht nennt weder einen Zeitplan für Unterzeichnung oder Umsetzung noch die vollständige Liste der erfassten Produkte und Zolllinien.

Für Handelsanalysten liegt die Bedeutung in der Richtung: ein bilaterales Rahmenwerk, das Hemmnisse für koreanische Konsumgüter in einem Markt senkt, in dem sie bereits verkauft werden, und damit die bestehende Distribution stärkt, statt einen völlig neuen Kanal zu öffnen.

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