Kirgisistan führt neue Regeln für Clearing, Warenhandel und öffentliche Beschaffung ein
Kirgisistans neues Warenbörsengesetz präzisiert die Vorgaben für Clearing, Sicherheiten, Zulassung der Teilnehmer und elektronischen Handel. Die Regierung kann für bestimmte Waren einen Börsenverkauf vorschreiben; börsengestützte öffentliche Beschaffungen erfordern jedoch weitere Gesetzesänderungen.
Neuer Rahmen ersetzt das Gesetz von 1992
Kirgisistan verabschiedete im August 2026 ein neues Gesetz über Warenbörsen. Es ersetzt die seit 1992 geltenden Vorschriften zu Warenbörsen und Börsenhandel. Das Gesetz soll den Handel mit Waren und Rohstoffen transparenter gestalten, die Transaktionsparteien schützen und die Zuverlässigkeit der Abwicklung verbessern.
Almaz Aaliev, Leiter des Bereichs Waren- und Rohstoffhandel an der Kirgisischen Börse, erklärte gegenüber 24.kg, dass Börsen, Makler, Händler und elektronische Handelsverfahren bereits unter dem bisherigen System tätig waren. Das neue Gesetz ordnet diese Mechanismen systematisch, präzisiert die betrieblichen Anforderungen und führt Bestimmungen zu Clearing, verpflichtenden Börsenverkäufen, Zulassung der Teilnehmer, Garantiefonds und Börsensicherheiten ein.
Clearing und Absicherung
Das Clearing, also die Erfassung und Verrechnung von Verpflichtungen, muss laut Gesetz von der Börse selbst oder ihrem Clearingzentrum durchgeführt werden. Ausländische juristische Personen dürfen dafür nicht eingesetzt werden; eine gesonderte Clearinglizenz ist nicht erforderlich. Die Börsenmitglieder finanzieren einen Garantiefonds, während Handelsteilnehmer Sicherheiten hinterlegen müssen. Bei öffentlichen Beschaffungen beträgt die Sicherheit mindestens 1% des Vertragswerts.
Die Börse legt die Regeln für den Garantiefonds in Abstimmung mit der zuständigen staatlichen Behörde fest. Zudem lässt sie Makler und Händler erst nach einer Prüfung der Antragsteller und ihrer wirtschaftlich Berechtigten zu. Dazu gehören Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der elektronische Handel läuft bereits an der Kirgisischen Börse. Aaliev zufolge wird die Software an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Gegenwärtig werden Zucker und Melasse gehandelt. Geplant sind fünf Fachsegmente: Industrie- und Konsumgüter; Erdölprodukte, Gas und Energieträger; Agrarprodukte; Metallerzeugnisse; sowie Holz und Baustoffe.
Pflichtverkäufe und öffentliche Aufträge
Das Ministerkabinett kann künftig festlegen, welche Waren ab bestimmten Mengen nicht außerhalb einer Börse verkauft werden dürfen. Es bestimmt außerdem die Mindestlosgröße und den Mindestanteil der Produktion, der über die Börse abzusetzen ist. Eine verbindliche Warenliste und konkrete Schwellenwerte wurden noch nicht veröffentlicht.
Aaliev erwartet, dass zunächst Getreide, Pflanzenöl, Zucker, Kohle, Erdölprodukte, Zement und Walzmetall betroffen sein könnten. Dabei handelt es sich um eine Einschätzung der Börse und nicht um eine bestätigte Regierungsliste. In der Anfangsphase rechnet er mit der stärksten Nachfrage in den Segmenten für Agrarprodukte und Baustoffe.
Das Gesetz erlaubt staatlichen Stellen außerdem, börsengehandelte Waren über Warenbörsen zu beschaffen. Dafür ist ausschließlich eine doppelte Auktion vorgesehen, bei der konkurrierende Kauf- und Verkaufsaufträge zusammengeführt werden. Zur Umsetzung muss Kirgisistans Gesetz über die öffentliche Beschaffung entsprechend geändert werden. Laut 24.kg wollen die Kirgisische Börse und die Abteilung für öffentliche Beschaffung des Finanzministeriums daran arbeiten, den Börsenhandel als Beschaffungsverfahren aufzunehmen. Außerdem plant die Börse ein Kooperationsmemorandum mit der kirgisischen Industrie- und Handelskammer sowie Treffen, Seminare und Schulungen für einheimische Unternehmen.
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