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Kasachstan führt ab 1. September digitale Kennzeichnung für Flaschenbier ein

In Kasachstan benötigen Bier und Biermischgetränke in Glasflaschen ab dem 1. September 2026 einen Data-Matrix-Code, wenn sie ab diesem Datum produziert oder importiert werden. Hersteller und Importeure bringen die Codes an, der Einzelhandel scannt sie an der Kasse.

Kasachstan führt ab 1. September digitale Kennzeichnung für Flaschenbier ein

Glasflaschen kommen in das Kennzeichnungssystem

Kasachstan erweitert die verpflichtende digitale Kennzeichnung ab dem 1. September 2026 auf Bier und Biermischgetränke in Glasflaschen. Laut DKNews.kz hat das staatliche Steuerkomitee den Termin bestätigt. Die Vorgabe gilt für Ware, die ab diesem Datum in Kasachstan hergestellt oder in das Land eingeführt wird. Neu produziertes oder importiertes Flaschenbier ohne Data-Matrix-Code darf nicht verkauft werden.

Die September-Regelung ist die zweite Stufe einer nach Verpackungsarten gegliederten Einführung. Für Bier und Biermischgetränke in Fässern gilt die Kennzeichnung bereits seit dem 1. Februar 2026. Dosen folgen am 1. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt soll die Plattform den Warenverkehr zwischen den Marktteilnehmern vollständig nachvollziehbar machen und nicht mehr nur das Vorhandensein eines Identifikators sowie die Ausbuchung beim Verkauf erfassen.

Hersteller und Importeure tragen die Hauptlast

Hersteller und Importeure müssen sich im digitalen System zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waren registrieren, Produktangaben und Produktkarten hinterlegen sowie Data-Matrix-Codes bestellen. Jeder Code identifiziert eine einzelne Verkaufseinheit und wird auf der jeweiligen Verpackung oder dem Behälter angebracht. Anschließend ist der vorgeschriebene Bericht im System einzureichen. Die Kennzeichnung wird damit Teil von Produktion, Verpackung und Importabwicklung.

Auch Groß- und Einzelhändler müssen sich registrieren und ihre Systeme vorbereiten. Während der von DKNews.kz beschriebenen Anpassungsphase muss ein Geschäft die Übernahme gekennzeichneten Biers vom Lieferanten nicht noch einmal separat im System bestätigen. An der Kasse muss der Code jedoch gescannt werden. Die Verkaufsinformation fließt in das System, und die Flasche gilt als aus dem Verkehr genommen. Einzelhändler erzeugen die Codes nicht selbst, benötigen aber kompatible Technik und passende Kassenabläufe.

Altbestände erhalten eine Abverkaufsfrist von einem Jahr

Bier, das vor Beginn der Kennzeichnungspflicht für die jeweilige Verpackungsart hergestellt wurde, muss nicht sofort aus den Regalen verschwinden. Nach den in den Quellen genannten Vorgaben dürfen unmarkierte Restbestände noch ein Kalenderjahr verkauft werden. Ein fehlender Data-Matrix-Code nach dem 1. September belegt daher nicht automatisch einen Verstoß. Entscheidend sind auch Produktionsdatum und Verpackungsform.

Die Behörden wollen Produkte vom Hersteller oder Importeur bis zum Endverkauf verfolgen, die Kontrolle der Lieferkette verbessern und den illegalen Handel sowie Fälschungen eindämmen. Als Vorbild dient das bereits bestehende System für Tabakwaren: Der Code begleitet die Ware und wird beim Ausscheiden aus dem Verkehr gescannt. Geschäfte, die Tabak und Bier verkaufen, dürften daher mit dem grundlegenden Kassenprozess bereits vertraut sein.

Die operativen Risiken liegen vor allem bei Registrierung, Verfügbarkeit der Codes und Anbindung an Produktions-, Logistik- und Kassensysteme. Die Steuerbehörden raten Unternehmen, die Anmeldung nicht bis zu den letzten Tagen aufzuschieben. Fehlt der Code, können Hersteller und Importeure neue Ware möglicherweise nicht legal in den Markt bringen. Fehler bei Datenverarbeitung oder Scannen können bei Groß- und Einzelhändlern die Annahme und den Verkauf behindern. Mit der Einbeziehung von Dosen am 1. Januar 2027 erfasst das System ein weiteres großes Verpackungssegment und führt die Branche zur vollständigen digitalen Rückverfolgung.

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