← Zurück zu den Nachrichten

Italien treibt EPR-Regeln für Textilien und Schuhe voran

Italien bereitet eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe vor, deren endgültige Verabschiedung bis Ende 2026 erwartet wird. Ausländische Marken, Onlinehändler und Marktplatzverkäufer müssen mit Registrierung, Meldungen und Umweltbeiträgen ab dem ersten Kilogramm rechnen.

Italien treibt EPR-Regeln für Textilien und Schuhe voran

Verordnung erreicht die letzten Genehmigungsphasen

Italien hat den Rechtsrahmen für eine erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR, bei Textilien und Schuhen vorangebracht. Nach Angaben von FashionUnited billigte die Vereinigte Konferenz den Verordnungsentwurf am 23. Juli. Nun folgen die Prüfung durch den Staatsrat und die Registrierung beim Rechnungshof. Die endgültige Verabschiedung wird bis Ende 2026 erwartet.

Für die Finanzierung der Behandlung am Ende der Produktlebensdauer soll künftig derjenige verantwortlich sein, der eine erfasste Ware erstmals auf dem italienischen Markt bereitstellt. Umwelt- und Energiesicherheitsminister Gilberto Pichetto erklärte, die Maßnahme setze ein zentrales Instrument der italienischen Nationalstrategie für die Kreislaufwirtschaft um und solle die Lieferkette effizienter, transparenter und nachhaltiger machen.

Der vorgeschlagene Herstellerbegriff ist weit gefasst. Er schließt neben Fabrikanten auch große Händler ein, die Produkte erstmals in Italien vermarkten. Erfasst wird zudem der Fernabsatz, darunter der Onlinehandel mit Verbrauchern und der Verkauf über Marktplätze wie Amazon.it. Der Unternehmenssitz spielt dabei keine Rolle.

Ausländische Verkäufer müssen sich registrieren

Nach Angaben von ReDress, einem 2024 gegründeten gemeinnützigen Textil-EPR-Konsortium, das von dem britischen Konzern Reconomy gefördert wird, gelten die Pflichten, sobald die italienischen Vorschriften in Kraft treten. Die Unternehmensgröße führt grundsätzlich nicht zu einer Befreiung: Die Anforderungen greifen ab dem ersten Kilogramm auf dem Markt. Lediglich Kleinstunternehmen erhalten einen Aufschub von einem Jahr.

Hersteller müssen sich einer akkreditierten Organisation für Herstellerverantwortung anschließen. Ausländische Marken sollten laut Entwurf klären, welche Gesellschaft innerhalb ihrer Vertriebsstruktur als Hersteller gilt, die betroffenen Produkte bestimmen und Marktdaten nach Kategorie und Gewicht organisieren. Anschließend müssen sie ein individuelles System oder ein anerkanntes Konsortium wählen, sich im nationalen Register eintragen, Meldungen abgeben und den Umweltbeitrag zahlen.

Unternehmen ohne rechtliche Niederlassung in Italien, die direkt online an italienische Verbraucher verkaufen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter mit Sitz im Land benennen. Der Umweltbeitrag richtet sich nach der Menge der in Italien bereitgestellten Waren und finanziert Sammlung, Sortierung und Recycling.

Datenvorbereitung wird zum Marktzugangsthema

Italien verlangt Meldungen in Kilogramm und nicht nach einzelnen Artikeln oder Bestandseinheiten, wie es bei einigen anderen europäischen EPR-Systemen üblich ist. Experten von ReDress schätzen, dass die Anpassung der internen Datenarchitektur üblicherweise 12 bis 18 Monate dauert. Internationale Marken müssen daher möglicherweise schon vor Abschluss des formellen Verfahrens Produkte, Gewichte und Vertriebskanäle erfassen.

Verstöße können neben administrativen auch geschäftliche Folgen haben. FashionUnited berichtet, dass der Zoll Lieferungen ohne gültige Registrierungsnummer stoppen kann. Online-Marktplätze sperren oder entfernen zudem zunehmend Angebote von Verkäufern, die ihre Regelkonformität nicht belegen können. Italien richtet außerdem das Koordinierungszentrum für Textilrecycling Corit ein und greift dabei auf seine Erfahrungen mit EPR-Systemen für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien zurück. Corit soll Herstellerkonsortien koordinieren, gemeinsame Betriebsstandards festlegen und über den Nationalverband italienischer Gemeinden Sammelvereinbarungen mit Kommunen abstimmen.

Laut ReDress setzt Italien sein nationales System vor der in der Richtlinie (EU) 2025/1892 festgelegten Frist am 17. Juni 2027 um. Für ausländische Hersteller, Händler und Direktverkäufer geht es deshalb nicht nur um die künftige Beitragshöhe, sondern auch darum, nach Beginn der Registrierungs- und Meldepflichten den Zugang zum italienischen Markt zu sichern.

Vollständige Marktanalyse

Wir verwenden Cookies, um Ihr Surferlebnis zu verbessern, personalisierte Inhalte bereitzustellen und unseren Traffic zu analysieren. Durch Klicken auf "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen verwalten oder mehr erfahren in unserer Datenschutzrichtlinie.