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Iran befreit Datteln, Pistazien, Feigen, Trauben und Tee von Ausfuhrzöllen

Iran hat Datteln, Pistazien, Feigen, Trauben und Tee von der Liste wasserintensiver Agrarerzeugnisse gestrichen; mit diesem Status entfällt auch der daran geknüpfte Ausfuhrzoll. Berichtet hat dies negarmag.com unter Berufung auf den stellvertretenden Leiter für Handelsangelegenheiten und Handelsentwicklung der Generaldirektion für Industrie, Bergbau und Handel der Provinz Buschehr. Ein Datum des Inkrafttretens und die bisherigen Zollsätze werden in der Meldung nicht genannt.

Iran befreit Datteln, Pistazien, Feigen, Trauben und Tee von Ausfuhrzöllen

Iran hat Datteln, Pistazien, Feigen, Trauben und Tee von der Liste wasserintensiver Agrarerzeugnisse genommen. Die Neueinstufung befreit die fünf Kulturen von Ausfuhrzöllen. Berichtet hat dies negarmag.com unter Berufung auf den stellvertretenden Leiter für Handelsangelegenheiten und Handelsentwicklung der Generaldirektion für Industrie, Bergbau und Handel der Provinz Buschehr.

Nach dieser Darstellung verlassen die fünf Erzeugnisse die Liste und sind damit von der Zahlung von Ausfuhrzöllen befreit. Eine Übergangsfrist, die zuvor geltenden Zollsätze und der zugrunde liegende Rechtsakt werden in der Meldung nicht genannt.

Wozu die Liste dient

Die Einstufung als wasserintensiv ist ein Instrument der inneren Ressourcenpolitik und keine handelspolitische Maßnahme gegen einen bestimmten Absatzmarkt. Iran leidet unter chronischer Wasserknappheit, und mit Agrarexporten verlässt auch das darin gebundene Bewässerungswasser das Land — in der Wasserökonomie als virtuelles Wasser bezeichnet. Ein Ausfuhrzoll auf entsprechend eingestufte Kulturen verteuert diesen Abfluss und soll den Anbau in weniger durstige Alternativen lenken.

In der Praxis wirkt das Instrument grob. Es greift an der Grenze, wo das Preissignal den Exporteur und den Händler erreicht, nicht den Obstbauern, der mehrere Saisons zuvor über die Anbaustruktur entschieden hat. Getroffen werden zudem Kulturen, die zu den etablierten Devisenbringern des Landes zählen. Die Streichung der fünf Produkte beendet die Abgabe für sie, lässt den Rahmen für die weiterhin als wasserintensiv geführten Waren aber bestehen.

Die fünf Kulturen

  • Datteln, die in den südlichen Provinzen Irans großflächig angebaut werden, darunter Buschehr, wo die Ankündigung erfolgte.
  • Pistazien, ein Aushängeschild des iranischen Gartenbaus im Auslandsgeschäft und seit langem eine Devisenquelle.
  • Feigen, die überwiegend getrocknet gehandelt werden.
  • Trauben, die frisch wie auch als Rosinen vermarktet werden.
  • Tee aus den nördlichen Provinzen entlang des Kaspischen Meeres.

Die Gruppe umfasst sehr unterschiedliche Lieferketten: mehrjährige Obstkulturen, eine Plantagenkultur sowie Früchte, die frisch und getrocknet abgesetzt werden. Diese Mischung spricht dafür, dass die Neueinstufung ebenso sehr von der Exportfähigkeit wie von der Hydrologie bestimmt wurde; ein einheitliches Bewässerungsprofil haben die fünf Positionen nicht.

Was das für Exporteure bedeutet

Unmittelbar sinkt die Kostenbasis. Ein Ausfuhrzoll ist ein fester Keil zwischen dem inländischen Einkaufspreis und dem Preis, zu dem die Ware das Land verlässt. Fällt er weg, steigt entweder die Marge des Exporteurs oder das Angebot an ausländische Käufer wird günstiger; in der Praxis teilt sich der Vorteil auf, je nachdem, wie hart der Zielmarkt verhandelt. Im Geschäft mit Trockenfrüchten und Nüssen, das von großen Mengen und schmalen Margen lebt, entscheidet eine Grenzabgabe oft darüber, ob eine Partie überhaupt zustande kommt.

Bei den Erzeugern kommt die Entlastung langsamer und unvollständiger an. Erzeugerpreise für Obstkulturen bewegen sich im Saisonrhythmus, nicht im Takt einzelner Lieferungen, und vieles hängt von der Konzentration der Aufkäufer in der jeweiligen Anbauregion ab. Verarbeiter und Packbetriebe dazwischen — Sortierung, Kalibrierung und Verpackung von Trockenfrüchten und Nüssen für den Export — sichern sich einen Teil des Vorteils früher.

Was die Meldung offenlässt

In der berichteten Fassung fehlen ein Datum des Inkrafttretens, die Höhe der bisher erhobenen Zölle und Angaben zum Rechtsakt, mit dem die Produkte gestrichen wurden. Ebenso wenig ist erkennbar, welche Waren weiterhin als wasserintensiv gelten und ob weitere Streichungen geprüft werden. Solange kein Durchführungsrundschreiben bei den Zollstellen vorliegt, haben Exporteure ein politisches Signal, aber keine veränderte Kostenlage. Käufer, die Kontrakte der neuen Saison über iranische Datteln, Pistazien, Feigen, Rosinen und Tee verhandeln, sollten dieses Dokument abwarten, bevor sie neu kalkulieren.

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