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Iran genehmigt Einfuhr von bis zu 500.000 Tonnen Futterweizen

Iran hat Futterweizen aus einer für Importe gesperrten Warengruppe genommen und bis Ende 1405 Einfuhren von höchstens 500.000 Tonnen genehmigt. Die Maßnahme soll einen Teil des Gerstendefizits ausgleichen, ihre Wirkung hängt jedoch von Devisenzuteilung, Lieferterminen und Abgabepreisen ab.

Iran genehmigt Einfuhr von bis zu 500.000 Tonnen Futterweizen

Importhürde fällt

Iran öffnet seinen Markt wieder für Futterweizen und erlaubt bis zum Ende des iranischen Jahres 1405 Einfuhren von höchstens 500.000 Tonnen. Wie Vana News berichtet, teilte die iranische Organisation für Handelsförderung Zoll und Handelsnetz die Änderung mit einer Anweisung vom 4. Schahriwar 1405 mit.

Die Zollposition 10011910 für Futterweizen wurde aus der Warengruppe 4 gestrichen. Güter dieser Gruppe können faktisch weder regulär zur Bestellung angemeldet noch eingeführt werden. Die Neueinstufung ermöglicht Importeuren deshalb die Registrierung von Aufträgen, die Zuteilung von Devisen und die Zollabfertigung. Futterweizen erhielt die Devisenpriorität 21. Die Käufe müssen innerhalb des Devisenrahmens des Landwirtschaftsministeriums bleiben und dürfen dem Staat keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen auferlegen.

Alternative zu knapper Gerste

Die Maßnahme erweitert die Auswahl an Futtermitteln für iranische Vieh- und Geflügelhalter. Gerste, Mais und Sojaschrot gehören zu den wichtigsten Betriebsmitteln der Branche. Einschränkungen bei der Versorgung mit Futtergerste und höhere Kosten für Getreideeinkäufe am Weltmarkt haben die Regierung jedoch nach Alternativen suchen lassen.

Mohammad Jafari, Sekretär des iranischen Getreideverbandes, hatte zuvor erklärt, die Futterweizenimporte seien mit einer Devisenpreisobergrenze von 235 € je Tonne in die Umsetzungsphase gegangen. Das Getreide soll einen Teil des Gerstenmangels in Vieh- und Geflügelrationen ausgleichen. Weizen liefert wie Gerste Energie, kann sie aber nicht im Verhältnis eins zu eins ersetzen. Der Anteil muss an Tierart sowie Protein-, Energie-, Stärke- und Fasergehalt der Ration angepasst werden.

Nach dem zuvor angekündigten Verfahren dürfen zugelassene Unternehmen den Weizen zum festgelegten Referenzkurs importieren. Anschließend soll er über das Bazargah-System an Viehhalter, Geflügelproduzenten und integrierte Produktionsketten verteilt werden. Importierter Futterweizen darf weder mit einheimischem Weizen vermischt noch an andere Branchen weitergeleitet werden, insbesondere nicht an die Mehl- und Brotkette.

Begrenzte Menge, aber nützlicher Puffer

Die Obergrenze von 500.000 Tonnen ist beachtlich, bleibt im Verhältnis zum gesamten iranischen Futtermittelmarkt aber klein. Laut Zahlen der Abteilung für Tierproduktion des Landwirtschaftsministeriums, die Vana News anführt, importierte Iran im Vorjahr rund 18 Millionen Tonnen Futtermittel: etwa 10,5 Millionen Tonnen Gerste, 4,5 Millionen Tonnen Sojaschrot und fast 3,5 Millionen Tonnen Mais. Der gesamte Futterverbrauch einschließlich Raufutter und Getreide wurde auf rund 70 Millionen Tonnen geschätzt. Vertreter des Handels beziffern die jährlichen Einfuhren von Futtermitteln und Ölsaaten separat auf etwa 17 Millionen Tonnen.

Die genehmigte Weizenmenge kann den Markt daher nicht allein verändern. In Engpassphasen kann sie jedoch als Ersatz und Marktreserve dienen. Treffen die Lieferungen planmäßig ein, benötigen die Abnehmer weniger Gerste. Das könnte bei knappem Angebot weitere Preissteigerungen am Gerstenmarkt begrenzen.

Wirkung auf Fleischpreise hängt von Umsetzung ab

Entscheidend sind das Tempo der Auftragsregistrierung und Devisenzuteilung, die Ankunft der Schiffe, Fracht- und Abfertigungskosten, der endgültige Bazargah-Abgabepreis sowie die Mengen für einzelne Produzenten. Weltmarktpreise für Weizen und der Wechselkurs für Importeure bestimmen ebenfalls die Kosten bis zum landwirtschaftlichen Betrieb.

Futtermittel machen einen erheblichen Teil der Produktionskosten von Fleisch, Geflügel, Eiern und Milchprodukten aus. Eine verlässlichere Getreideversorgung kann Beschaffungsrisiken und Kostensteigerungen begrenzen, garantiert aber keinen sofortigen Rückgang der Verbraucherpreise. Auch Löhne, Energie, Transport, Arzneimittel, Impfstoffe, Tierverluste, Betriebskapital und Vertrieb wirken auf den Endpreis.

Die Regelung gilt ausdrücklich für Futterweizen. Sie bedeutet weder eine allgemeine Öffnung für Mahlweizen noch eine Abkehr von der heimischen Produktion. Landwirtschaftsvertreter rechnen 1405 mit einer iranischen Weizenerzeugung von mehr als 12 Millionen Tonnen. Für den Futtermittelmarkt sind nun die tatsächliche Importmenge, der Bazargah-Verkaufspreis und die Reaktion der Preise für Gerste und andere Futtermittel entscheidend.

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