Indonesien erwägt 60-tägige Fördersperren und Lizenzentzug bei Verstößen gegen die Kohle-DMO
Indonesiens Ministerium für Energie und Bodenschätze erwägt strengere Sanktionen gegen Kohleförderer, die ihre Verpflichtungen für den Inlandsmarkt nicht erfüllen. Möglich sind Geldbußen, Exportverbote, Fördersperren von bis zu 60 Tagen, verzögerte Arbeitsplangenehmigungen und letztlich der Entzug der Lizenz.
Indonesien erwägt eine stufenweise Verschärfung
Indonesiens Ministerium für Energie und Bodenschätze erwägt strengere Sanktionen gegen Kohlebergbauunternehmen, die ihre Verpflichtung zur Versorgung des Inlandsmarktes, die Domestic Market Obligation oder DMO, nicht erfüllen. Das berichtet Bloomberg Technoz. Der vorgesehene Rahmen würde die Folgen eines Lieferdefizits über Geldbußen hinaus ausweiten und könnte einem nicht regelkonformen Produzenten schließlich den weiteren Betrieb unmöglich machen.
Nach Angaben eines Ministeriumsvertreters gegenüber Argus Media, die Bloomberg Technoz am 22. September 2026 zitierte, sollen die Sanktionen stufenweise verschärft werden. Liefert ein Unternehmen seine vorgeschriebene Inlandsquote nicht, droht zunächst eine Geldbuße des Ministeriums. Danach könnte ein Exportverbot folgen, das bestehen bleibt, bis die ausstehende Lieferverpflichtung erfüllt ist.
Förderstopp und Lizenzentzug erhöhen das Betriebsrisiko
Das Ministerium erwägt Berichten zufolge auch eine Aussetzung der Bergbautätigkeit für bis zu 60 Tage. Bei fortgesetzter Nichteinhaltung könnte letztlich die in Indonesien als IUP bezeichnete Bergbaulizenz entzogen werden. Damit würden Verstöße gegen die DMO unmittelbar Produktion und Absatz treffen und nicht mehr lediglich finanzielle Folgekosten verursachen.
Ein an die ausstehende Liefermenge geknüpftes Exportverbot wäre besonders bedeutsam für Produzenten, die sowohl inländische als auch ausländische Kunden beliefern. Verfehlt ein Bergbauunternehmen seine Inlandsquote, könnte es den Zugang zu Exportmärkten verlieren, bis das Defizit ausgeglichen ist. Die Bevorzugung ausländischer Verkäufe würde dadurch wirtschaftlich riskanter. Ein Förderstopp von bis zu 60 Tagen käme als weitere operative Belastung hinzu, während der Entzug der IUP die letzte und härteste der beschriebenen Sanktionen wäre.
Arbeitspläne könnten zum Kontrollinstrument werden
Neben Geldbußen, Exportbeschränkungen und Betriebssperren will das Ministerium Berichten zufolge die Genehmigung der als RKAB bezeichneten Arbeits- und Budgetpläne regelwidrig handelnder Unternehmen zurückhalten. Nach den geltenden indonesischen Bergbauvorschriften benötigen Unternehmen für das laufende Jahr einen genehmigten RKAB, um den Betrieb fortsetzen zu dürfen. Eine verzögerte oder verweigerte Genehmigung gäbe dem Ministerium damit ein weiteres Mittel, die Tätigkeit einzuschränken, ohne sofort die Bergbaulizenz zu entziehen.
Der Vorschlag würde die Erfüllung der Inlandslieferpflicht enger mit der Fähigkeit eines Produzenten verknüpfen, seine Förderung aufrechtzuerhalten. Unternehmen müssten die DMO nicht nur als Absatzvorgabe behandeln, sondern als Bedingung für Exportzugang, Betriebskontinuität und jährliche Genehmigungen. Für Kohlekäufer, Händler und Investoren reichen die Risiken damit von Unterbrechungen einzelner Bergwerke bis zu einer veränderten Verfügbarkeit indonesischer Kohle für Auslandskunden.
Die DMO rückt ins Zentrum der Planung
Bloomberg Technoz bezeichnete die Maßnahmen als Gegenstand laufender Erwägungen und nicht als endgültig beschlossen. Der Ausgangstext nennt weder die geltende DMO-Quote noch die Höhe möglicher Geldbußen oder einen Zeitplan. Ebenso bleibt offen, ob die Sanktionen in jedem Fall automatisch greifen würden. Diese Einzelheiten werden bestimmen, wie stark das Regelwerk das Verhalten der Produzenten verändert.
Auch ohne diese Parameter signalisiert die Abfolge möglicher Sanktionen einen strengeren Vollzug: Geldbuße, Exportverbot bis zum Ausgleich des Defizits, Fördersperre von bis zu 60 Tagen und schließlich Entzug der IUP. Das mögliche Zurückhalten der RKAB-Genehmigung schafft eine zusätzliche Beschränkung, da Unternehmen diese Erlaubnis für den Betrieb im laufenden Jahr benötigen. Kohleproduzenten mit Inlands- und Exportverpflichtungen müssten deshalb den Nachweis inländischer Lieferungen ins Zentrum ihrer Produktions-, Absatz- und Genehmigungsplanung stellen.