Indonesien bereitet Palmöl- und Kaffeeexporteure auf EU-Entwaldungsregeln vor
Indonesien bereitet seine Palmöl- und Kaffeeexporteure nach eigenen Angaben seit drei Jahren auf die EU-Entwaldungsverordnung vor. Die Vorgaben bleiben außerhalb des geplanten Handelsabkommens mit der EU, sodass Rückverfolgbarkeit und Umweltkonformität eigenständige Marktzugangsbedingungen sind.
Umweltvorgaben bleiben außerhalb des Handelsabkommens
Indonesien bereitet seine Rohpalmöl- und Kaffeebranche auf die Entwaldungsvorgaben der Europäischen Union vor, die von dem geplanten Handelsabkommen mit der EU getrennt bleiben. Handelsminister Budi Santoso erklärte, die EU-Entwaldungsverordnung EUDR betreffe CPO und Agrarerzeugnisse einschließlich Kaffee direkt.
Auf einer Pressekonferenz im Handelsministerium am 27. August 2026 sagte Budi, die Verordnung liege außerhalb der Verhandlungen über das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Indonesien und der Europäischen Union, IEU-CEPA. Ein möglicher Abbau allgemeiner Handelshemmnisse durch das Abkommen befreit Exporteure erfasster Waren daher nicht von der separaten Einhaltung der EU-Umweltvorschriften.
Liputan6 berichtete, dass indonesische Waren auf dem europäischen Markt weiterhin mit Zöllen und regulatorischen Hindernissen konfrontiert sind. Betroffen sind besonders Stahl und Produkte, für die Umweltanforderungen gelten. Laut Budi liegen auch die Stahlfragen außerhalb des IEU-CEPA-Rahmens, obwohl die Regierung von dem Abkommen einen Abbau anderer Hürden für indonesische Exporteure erwartet.
Drei Jahre Vorbereitung der Exporteure
Die indonesische Regierung gibt an, heimische Exporteure durch intensive Informationsarbeit und Unterstützung auf die EUDR vorbereitet zu haben. Nach Budis Angaben laufen die Kampagnen, die Unternehmen über notwendige Maßnahmen informieren, seit drei Jahren.
Für Palmöl- und Kaffeeunternehmen bedeutet Bereitschaft, die EU-Vorgaben unabhängig von möglichen Zollvorteilen des IEU-CEPA erfüllen zu können. Exporteure und Verarbeiter müssen deshalb zwei Aufgaben parallel bewältigen: das Handelsabkommen, soweit möglich, für einen besseren kommerziellen Zugang nutzen und zugleich die Dokumentations- und Kontrollsysteme für EUDR-Waren aufrechterhalten.
Budi betonte, dass die Verordnung universell für alle Lieferländer der betroffenen Waren gelten und nicht allein gegen Indonesien gerichtet sein werde. Indonesische Erzeuger unterliegen damit denselben Regeln wie konkurrierende Anbieter auf dem EU-Markt. Wie wirksam sie europäische Käufer weiter beliefern können, hängt jedoch von ihrer Fähigkeit ab, Lieferketten zu dokumentieren.
Eigener Zeitplan für das Handelsabkommen
Jakarta will die Unterzeichnung des IEU-CEPA spätestens bis Ende Oktober 2026 abschließen. Die Regierung strebt ein Inkrafttreten im Januar 2027 an, um indonesischen Produkten einen breiteren Zugang zum EU-Markt zu verschaffen.
Der Zeitplan eröffnet Exporteuren die Aussicht auf besseren Marktzugang, beseitigt aber weder die Umweltauflagen für Palmöl und Kaffee noch die gesonderten Probleme beim Stahl. Unternehmen mit erfassten Agrarerzeugnissen müssen weiterhin belegen, dass ihre Lieferungen der EU-Verordnung entsprechen, unabhängig vom Fortschritt des umfassenderen Handelsabkommens.
Für Erzeuger, Verarbeiter und Händler hängt die wirtschaftliche Wirkung davon ab, ob drei Jahre staatlicher Informationsarbeit zu praxistauglichen Systemen in den Lieferketten geführt haben. Auch europäische Importeure benötigen belastbare Angaben ihrer indonesischen Partner. Die unmittelbare Aufgabe besteht darin, die EU-Marktfähigkeit der Waren zu sichern, während beide Seiten ein Handelsabkommen vorantreiben, das die EUDR nicht einschließt.
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