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Indonesien beantragt US-Ausnahme für Palmöl von zusätzlichem 10%-Zoll

Indonesien drängt die USA, Palmöl von einem zusätzlichen Zoll von 10 % auszunehmen, der nach einer USTR-Untersuchung zu Zwangsarbeit verhängt wurde. Der Antrag wird noch geprüft, während eine separate US-Untersuchung zu Überkapazitäten ebenfalls offen ist.

Indonesien beantragt US-Ausnahme für Palmöl von zusätzlichem 10%-Zoll

Ausnahmeantrag wird weiter geprüft

Indonesien verhandelt weiter mit den USA über eine Ausnahme für Palmöl von einem zusätzlichen Zoll von 10 %, berichtet Liputan6.com. Die Maßnahme gilt für Waren aus Indonesien und folgt auf eine Untersuchung des Büros des US-Handelsbeauftragten zu Produkten, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Der koordinierende Wirtschaftsminister Airlangga Hartarto sagte am 28. Juli 2026, die US-Behörden bearbeiteten Indonesiens Antrag schrittweise. Jakarta argumentiert, Palmöl solle ausgenommen werden, weil Indonesien im Vergleich zu mehreren anderen von USTR geprüften Ländern als relativ regelkonform beim Verbot von Zwangsarbeit eingestuft wurde.

Der Zoll ist das Ergebnis einer Untersuchung nach Section 301 des Trade Act von 1974. USTR prüfte Arbeitspraktiken in 60 Ländern und Gebieten. Indonesien gehört nun zu 17 Ländern und Gebieten, deren Produkte mit dem zusätzlichen Zoll von 10 % belegt werden, so Liputan6.com.

Zusätzlicher Zoll trifft 17 Lieferländer

Als weitere betroffene Volkswirtschaften nennt der Bericht Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, Trinidad und Tobago sowie das Vereinigte Königreich. Damit sind indonesische Palmöllieferanten nicht die einzigen Exporteure, die der neuen Handelsmaßnahme ausgesetzt sind. Die wirtschaftlichen Folgen unterscheiden sich jedoch je nach Produkt und Marktstellung des jeweiligen Anbieters in den USA.

Airlangga zufolge gehörte Indonesien zunächst zu einer Gruppe von 6 der 60 geprüften Volkswirtschaften, die nach der jüngsten Berechnung auf 17 erweitert wurde. Er erklärte außerdem, dass weniger regelkonforme oder noch nicht konforme Länder mit einem Zoll von 12,5 % belegt würden. Liputan6.com machte keine näheren Angaben dazu, welche Länder oder Produkte unter diesen höheren Satz fallen.

Für indonesische Produzenten, Verarbeiter und Händler ist entscheidend, ob Palmöl an der US-Grenze weiterhin mit zusätzlichen Kosten von 10 % belastet wird. Eine Ausnahme würde den günstigeren Zugang für eines der wichtigsten Exportgüter Indonesiens sichern. Bei einer Ablehnung müssten Exporteure und US-Käufer klären, wie sich der zusätzliche Zoll auf Lieferantenmargen und Kundenpreise verteilt.

Separate Überkapazitätsprüfung läuft weiter

Parallel zu den Zollverhandlungen ist eine weitere USTR-Untersuchung zu Indonesien noch nicht abgeschlossen. Sie betrifft überschüssige Produktionskapazitäten. Airlangga sagte, die indonesische Regierung habe die im Verfahren gestellten Fragen beantwortet, darunter auch Fragen zur Kapazität.

Haryo Limanseto, Sprecher des koordinierenden Wirtschaftsministeriums, erklärte gesondert, Jakarta warte auf das offizielle Ergebnis. Nach den jüngsten Informationen der US-Regierung sollen die Erkenntnisse in Kürze veröffentlicht werden. Ein konkretes Datum wurde nicht genannt.

Beide Verfahren schaffen unterschiedliche Unsicherheiten für Unternehmen im Handel mit indonesischem Palmöl. Unmittelbar geht es darum, ob Washington eine produktspezifische Ausnahme vom Zwangsarbeitszoll gewährt. Daneben steht die Frage, ob die Überkapazitätsprüfung zusätzliche Maßnahmen gegen indonesische Waren auslöst. Bis beide Entscheidungen vorliegen, fehlt Exporteuren und Käufern vollständige Klarheit über die Kosten künftiger Lieferungen in die USA.

Marktzugang hängt von Washington ab

Jakarta nutzt die Einstufung Indonesiens als relativ regelkonform als Hauptargument für eine Sonderbehandlung von Palmöl. Die Regierung erwartet, dass diese Bewertung in den Gesprächen mit Washington berücksichtigt wird, und bemüht sich zugleich um ein günstigeres Ergebnis der separaten Kapazitätsuntersuchung.

Für die Palmölbranche zählt mehr als nur der nominale Zollsatz. Ein zusätzlicher Zoll von 10 % kann Vertragsverhandlungen, Beschaffungsentscheidungen und die Wettbewerbsfähigkeit indonesischer Lieferungen gegenüber Alternativen für US-Importeure beeinflussen. Die Verhandlungen entscheiden damit, ob ein wichtiges indonesisches Exportgut anders behandelt wird als andere Produkte, die unter die US-Maßnahme fallen.

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