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Griechenland stoppt Parallelexporte von 91 Arzneimitteln für drei Monate

Griechenland hat Parallelexporte und den innergemeinschaftlichen Vertrieb von 91 Arzneimitteln nach einer Prüfung der Versorgungslage vorübergehend untersagt. Die Maßnahme gilt vom 27. August bis zum 27. November 2026 und verbietet zudem die Bevorratung der betroffenen Produkte.

Griechenland stoppt Parallelexporte von 91 Arzneimitteln für drei Monate

Dreimonatige Beschränkung tritt in Kraft

Die griechische Arzneimittelbehörde EOF hat Parallelexporte und den innergemeinschaftlichen Vertrieb von 91 auf dem griechischen Markt angebotenen Arzneimitteln vorübergehend untersagt. Die Beschränkung trat am 27. August 2026 in Kraft und soll bis einschließlich 27. November 2026 gelten.

Nach Angaben von Iatropedia beschloss EOF die Maßnahme nach einer Auswertung von Daten zur Verfügbarkeit der betroffenen Arzneimittel in Griechenland. Healthreport berichtet ebenfalls, die Behörde habe die vorliegenden Versorgungsdaten geprüft, bevor sie den Warenverkehr für drei Monate einschränkte. Ziel ist es, die Produkte für Patienten im Inland verfügbar zu halten.

Inlandsversorgung erhält Vorrang

Während der Laufzeit dürfen Unternehmen und Händler keine Vorräte der 91 Arzneimittel anhäufen. EOF erklärte, dass legal in Griechenland vertriebene Arzneimittel vorrangig dem heimischen Markt zur Verfügung stehen müssen. Laut Healthreport gilt dies sowohl für von EOF zugelassene Präparate als auch für Produkte, die über Ausnahme- oder Notfallimporte ins Land gelangt sind.

Die Behörde nimmt die gesamte pharmazeutische Vertriebskette in die Pflicht. Zulassungsinhaber, Pharmagroßhändler und Apotheken müssen sicherstellen, dass Arzneimittel entsprechend der Nachfrage und rechtmäßigen Verschreibungen die Patienten in Griechenland erreichen. Die Beschränkung betrifft damit nicht nur Exporteure, sondern auch Bestandsführung und Zuteilungsentscheidungen im Groß- und Einzelhandel.

Folgen für die Arzneimittelströme

Die Entscheidung nimmt die gelisteten Produkte vorübergehend aus den Parallelhandelskanälen zwischen Griechenland und anderen EU-Märkten. Bei Parallelexporten werden Arzneimittel, die rechtmäßig in einem nationalen Markt in Verkehr gebracht wurden, anschließend in einen anderen Markt innerhalb der EU geliefert. Großhändler müssen Bestände, die andernfalls in andere EU-Länder gehen könnten, nun für die griechische Nachfrage einsetzen.

Das Verbot erfasst sowohl Parallelexporte als auch den innergemeinschaftlichen Vertrieb und reicht damit operativ weiter als eine allein auf formelle Ausfuhren begrenzte Regelung. Das Bevorratungsverbot soll verhindern, dass Unternehmen Ware während der Laufzeit zurückhalten und erst nach dem Auslaufen der Maßnahme abgeben. Die Quellen nennen weder Wert noch Volumen des betroffenen Handels.

EOF kann die Maßnahme ändern oder verlängern

Der 27. November muss nicht das endgültige Ausstiegsdatum sein. Healthreport zufolge kann EOF die Entscheidung teilweise oder vollständig aufheben, ändern, verlängern oder ersetzen, wenn sich die Marktversorgung verändert. Auch Iatropedia weist darauf hin, dass die Behörde die Maßnahme bei einer veränderten Versorgungslage anpassen kann.

EOF will die Marktverfügbarkeit weiter überwachen und Meldungen über begrenzte Lieferfähigkeit sowie Marktrücknahmen untersuchen, die von Zulassungsinhabern, Patienten und medizinischem Fachpersonal eingehen. Die Behörde will zudem weitere Maßnahmen ergreifen, um Engpässe bei Arzneimitteln und Wirkstoffen sowie Versorgungslücken zu verhindern. Für Hersteller, Großhändler und Apotheken bedeutet dies, dass sich die Zuteilungsregeln vor dem 27. November ändern oder länger gelten können, abhängig von den Daten aus dem griechischen Markt.

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