Griechenland weist Anbieter von Trinkwassertechnik auf neue EU-Regeln hin
Griechenland fordert Anbieter von Rohren, Formstücken, Ventilen und weiterer Trinkwassertechnik auf, sich auf das einheitliche EU-Konformitätssystem ab dem 31. Dezember 2026 vorzubereiten. Für Produkte mit einem dann noch gültigen nationalen Zertifikat gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2032.
EU-System greift Ende 2026
Griechenland hat Hersteller, Importeure und andere Anbieter von Trinkwassertechnik darauf hingewiesen, dass ab dem 31. Dezember 2026 neue Konformitätsanforderungen der Europäischen Union gelten. Nach Angaben von Cibum veröffentlichte das griechische Gesundheitsministerium am 7. August 2026 ein Rundschreiben, das die Wirtschaftsakteure zur rechtzeitigen Vorbereitung auf das neue Zertifizierungssystem auffordert.
Der Rahmen erfasst Produkte und Materialien, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen und unter Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2020/2184 fallen. Dazu zählen Ausrüstungen für Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Trinkwasser, darunter Rohre, Formstücke, Ventile und weitere Bauteile mit direktem Wasserkontakt.
Verpackungen für Flaschenwasser werden von den Anforderungen nicht generell erfasst. Cibum stellt klar, dass sich die Begriffe Speicherung und Verteilung auf die in Trinkwassersystemen installierte Technik beziehen und nicht auf jeden Behälter, in dem Wasser aufbewahrt oder angeboten werden kann.
Prüfung betrifft Sicherheit und Wasserqualität
Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/370 der Kommission ergänzt Artikel 11 der Richtlinie und legt die Verfahren zur Konformitätsbewertung für die erfassten Produkte fest. Ab dem 31. Dezember 2026 müssen diese Produkte das vorgesehene europäische Bewertungsverfahren durchlaufen, um dem neuen System zu entsprechen.
Ziel ist ein einheitliches EU-System zur Kontrolle von Materialien mit Trinkwasserkontakt. Die Bewertung soll gewährleisten, dass sie weder die menschliche Gesundheit beeinträchtigen noch Geschmack, Geruch oder Farbe des Wassers nachteilig verändern. Zudem soll sie das Risiko einer unerwünschten Freisetzung von Stoffen aus der Ausrüstung in die Wasserversorgung erfassen.
Anbieter müssen zunächst für jedes Produkt prüfen, ob es unter Artikel 11 fällt. Unternehmen mit Rohren, Formstücken, Ventilen sowie Wasseraufbereitungs- oder Versorgungstechnik im Sortiment müssen anschließend die jeweilige Bewertung und Zertifizierung einplanen. Das griechische Rundschreiben ging auch an das Entwicklungsministerium, um die betroffenen Marktteilnehmer zu informieren.
Nationale Zertifikate ermöglichen Übergang bis 2032
Für Produkte, die bereits nach nationalen Gesundheitsanforderungen bewertet wurden, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Bleibt ein nationales Konformitätszertifikat am 31. Dezember 2026 gültig, wird die Anwendung des neuen Systems auf dieses Produkt bis zum 31. Dezember 2032 aufgeschoben.
Die Regelung verschafft Inhabern geeigneter nationaler Zertifikate mehr Zeit, hebt den späteren Wechsel zum europäischen System aber nicht auf. Nach Ablauf der Übergangsfrist wird das EU-Verfahren zum gemeinsamen Bewertungsrahmen für die betroffenen Produkte. Hersteller und Importeure sollten deshalb die Gültigkeit ihrer Zertifikate prüfen, betroffene Produktlinien erfassen und die Konformitätsarbeiten anhand der beiden Fristen planen. Ohne geeignetes nationales Zertifikat gilt der frühere Termin im Jahr 2026; qualifizierte Produkte können dagegen die Übergangsfrist nutzen.