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Schätzung des Erdnusshandels in Gorakhpur übersteigt amtliche Marktdaten deutlich

Händler schätzen den monatlichen Absatz von Erdnusskernen in Gorakhpur auf rund 4.500 Tonnen, während der regulierte Markt von April bis Juli nur 1.510 Tonnen erfasste. Die Steuerbehörden prüfen verdächtige Rechnungen über mehr als 100 Millionen ₹ und eine mögliche GST-Hinterziehung von über 5 Millionen ₹.

Schätzung des Erdnusshandels in Gorakhpur übersteigt amtliche Marktdaten deutlich

Marktdaten und Händlerschätzungen weichen voneinander ab

Im indischen Gorakhpur ist eine große Differenz zwischen amtlichen Aufzeichnungen und den Schätzungen der Händler im Geschäft mit Erdnusskernen aufgetreten. Nach Angaben von Hindustan registrierte der regulierte Markt Naveen Mahewa im April Anlieferungen und Verkäufe von 380 Tonnen, im Mai 270 Tonnen, im Juni 210 Tonnen und im Juli 650 Tonnen. Insgesamt wurden in den vier Monaten 1.510 Tonnen erfasst.

Die Händler schätzen dagegen, dass im gesamten Distrikt Gorakhpur monatlich mehr als 4.500 Tonnen Erdnusskerne verkauft werden. Die geografische Abdeckung ist nicht identisch: Die amtlichen Daten beziehen sich auf den Markt Naveen Mahewa, die Händlerschätzung auf den gesamten Distrikt. Dennoch wirft die Größenordnung der Differenz die Frage auf, welcher Anteil des Geschäfts nicht in den offiziellen Marktunterlagen erscheint.

Die Abweichung hat direkte Folgen für die Einnahmen des Marktkomitees. Auf die erfassten Geschäfte wird eine Marktgebühr von 1,5 % erhoben. Außerhalb des Systems abgewickelte Mengen könnten das Gebührenaufkommen mindern und die Kontrolle über Transport, Lagerung und Verkauf der Ware erschweren.

Steuerermittlungen reichen über Gorakhpur hinaus

Die Steuerbehörde des Bundesstaates Uttar Pradesh untersucht unabhängig davon eine mögliche GST-Hinterziehung bei Erdnusskerngeschäften und mutmaßlich falsche Rechnungen. Hindustan zufolge geht es bislang um verdächtige Abrechnungen von mehr als 100 Millionen ₹ und eine mögliche GST-Hinterziehung von über 5 Millionen ₹. Geprüft werden auch Transaktionen mit Verbindungen zu Händlern in Shahjahanpur, weiteren Distrikten und Westbengalen.

Mehr als 50 Händler erhielten Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen über Ein- und Verkäufe, Herkunft der Ware, Transporte, elektronische Frachtpapiere und GST-Zahlungen. Auch Betreiber von Kühlhäusern sollen Angaben zu eingelagerten Partien, den beteiligten Händlern, Lagerzeiten und Transporten machen. Die Behörde gleicht die Dokumente ab, um festzustellen, ob den Rechnungen tatsächliche Warenbewegungen gegenüberstehen.

Fahrzeugdaten werfen Fragen zu den Warenströmen auf

In einem von Hindustan beschriebenen Fall lag für ein leeres Fahrzeug ein elektronisches Frachtpapier mit Ziel Bihar vor, obwohl der Lastwagen nicht dorthin gefahren war. Bei der Befragung ergaben sich Hinweise, dass die Ware stattdessen in einem Kühlhaus in Gorakhpur entladen worden war. Eine anschließende Auswertung von Mautdaten zeigte, dass mehrere Fahrzeuge ihre angegebenen Ziele nicht erreicht hatten. Dadurch verstärkte sich der Verdacht, dass manche Käufe und Verkäufe nur auf dem Papier bestanden.

Marktsekretär Dr. Dilip Kumar Verma hat die Steuerbehörde um Angaben zu den bisherigen Maßnahmen sowie zu den ermittelten Firmen und Händlern gebeten. Nach Erhalt der vollständigen Daten werde die Marktverwaltung Bescheide versenden. Bei bestätigten Verstößen kann sie die Marktgebühr von 1,5 % nachfordern und eine Strafe in zehnfacher Höhe dieser Gebühr verhängen. Entscheidend für die Bestimmung des tatsächlichen Handelsvolumens wird nun der Abgleich von Marktaufzeichnungen, Steuerrechnungen und physischen Transportdaten sein.

Vollständige Marktanalyse

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