Frankreich ruft goldene Leinsamen von Actibio wegen Blausäurerisikos zurück
Actibio ruft goldene Leinsamen französischen Ursprungs zurück, nachdem Kontrollen einen zu hohen Blausäuregehalt ergeben hatten. Betroffen ist Ware, die vom 7. April bis 10. Juli 2026 in 5-kg- und 25-kg-Säcken an Großhändler und Fachgeschäfte geliefert wurde.
Rückruf betrifft Leinsamen für den losen Weiterverkauf
Die französische Biomarke Actibio nimmt goldene Leinsamen französischen Ursprungs vom Markt, nachdem bei Kontrollen Blausäure beziehungsweise HCN oberhalb der zulässigen Grenzwerte festgestellt wurde. Die Ware wurde in 5-kg- und 25-kg-Säcken an Großhändler und Fachgeschäfte geliefert, die sie lose an Verbraucher verkauften.
Nach Angaben von Marie France begann der Rückruf am 20. Juli 2026, nachdem auf der französischen Plattform RappelConso eine entsprechende Meldung veröffentlicht worden war. Die betroffenen Leinsamen wurden vom 7. April bis 10. Juli 2026 in Frankreich vermarktet. Wirtschafts- und Gesundheitsbehörden fordern dazu auf, das Produkt sofort nicht mehr zu verzehren.
Mahlen und Kauen können Cyanid freisetzen
Leinsamen enthalten von Natur aus cyanogene Glykoside, aus denen Blausäure freigesetzt werden kann. Marie France berichtet, dass die Freisetzung bei unversehrten Samen begrenzt bleibt. Werden sie jedoch zerdrückt, gemahlen oder gründlich gekaut, kann Cyanid in den Körper gelangen. Das ist besonders relevant, weil Leinsamen häufig gemahlen oder Müslis, Joghurt und Salaten beigemischt werden.
Eine geringe Belastung kann dem Bericht zufolge Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Verwirrtheit, Atemnot oder Unruhe auslösen. Bei einer höheren Dosis kann es zu einer akuten Vergiftung kommen, die bei Aufnahme großer Mengen innerhalb kurzer Zeit lebensbedrohlich sein kann. Die Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte machte daher eine schnelle Entfernung aus dem Handel erforderlich.
Verbraucher sollten nicht davon ausgehen, dass Kochen oder eine andere Verarbeitung die zurückgerufenen Samen sicher macht. Laut Anweisung dürfen sie auch gemixt oder gekocht nicht verwendet werden. Wer das Produkt bereits gegessen hat und mögliche Symptome feststellt, sollte geeigneten medizinischen Rat einholen.
Loser Verkauf erschwert die Identifizierung
Der Rückruf bringt für Großhändler und Geschäfte besondere Anforderungen mit sich, weil die Samen lose und nicht in dauerhaft gekennzeichneten Verbraucherpackungen verkauft wurden. Käufer loser goldener Leinsamen von Actibio sollten sich beim Händler oder Großhändler nach der Herkunft erkundigen. Lässt sie sich nicht bestätigen, sollte das Produkt nicht verzehrt werden.
Betroffene Leinsamen können auch ohne Kassenbon gegen Erstattung zur Verkaufsstelle zurückgebracht oder zu Hause vernichtet werden. Actibio beantwortet Fragen unter der Telefonnummer 0243563568; die Rückrufmeldung ist weiterhin über RappelConso abrufbar.
Für Händler loser Lebensmittel unterstreicht der Fall, wie wichtig Lieferanten-, Chargen- und Verkaufszeitraumdaten auch nach dem Umfüllen aus gewerblichen Säcken in Verkaufsbehälter bleiben. Eine klare Rückverfolgbarkeit ermöglicht es, betroffene Kunden zu ermitteln und Restbestände schnell zu sperren. Hersteller und Vertriebspartner müssen zudem natürlich vorkommende chemische Gefahren kontrollieren und dürfen sich nicht allein auf Verunreinigungen aus Verarbeitung oder Lagerung konzentrieren.