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EU wirft Sika, Mapei und weiteren Bauchemieherstellern Preisabsprachen vor

Die EU-Kommission hat Beschwerdepunkte wegen mutmaßlich abgestimmter Preiserhöhungen für Bauchemikalien in Spanien, Frankreich und Deutschland in den Jahren 2021 und 2022 übermittelt. Sollten sich die vorläufigen Feststellungen bestätigen, drohen Sika, Mapei, Master Builders Solutions und weiteren Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes.

EU wirft Sika, Mapei und weiteren Bauchemieherstellern Preisabsprachen vor

Kommission übermittelt Beschwerdepunkte in drei nationalen Fällen

Die Europäische Kommission hat Hersteller von Bauchemikalien und Branchenverbände offiziell über ihre vorläufige Einschätzung informiert, wonach sie künftige Preiserhöhungen in Spanien, Frankreich und Deutschland koordiniert haben könnten. Die mutmaßlichen Absprachen betrafen chemische Zusatzstoffe und Zusatzmittel für Zement, Beton und Mörtel und sollen in den Jahren 2021 und 2022 stattgefunden haben.

Nach Angaben von El Español richtet sich die spanische Mitteilung der Beschwerdepunkte gegen fünf Hersteller – Chryso, Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie und Sika – sowie gegen den Branchenverband ANFAH. In einem getrennten französischen Verfahren werden Cemex, Chryso, Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie, Sika und TAM sowie der Fachverband SYNAD genannt.

In Deutschland führt die Kommission Cemex, Ha-be, Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie, Liesen, Remei und Sika sowie den Verband Deutsche Bauchemie auf. Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie und Sika sind damit Gegenstand aller drei nationalen Verfahren, während sich die übrigen Beteiligten je nach Markt unterscheiden.

Branchenmitteilungen stehen im Mittelpunkt

Nach vorläufiger Auffassung der Kommission könnten die Hersteller die Ausarbeitung von Pressemitteilungen über nationale Branchenverbände genutzt haben, um bevorstehende Preiserhöhungen abzustimmen und mit gestiegenen Rohstoffkosten zu begründen. Börse Online berichtete unter Berufung auf dpa-AFX, dass diese Kosten damals unter anderem infolge der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffs auf die Ukraine gestiegen waren.

Die Vorwürfe betreffen Vorprodukte, die Leistung und Kosten von Baumaterialien unmittelbar beeinflussen. Zementzusatzstoffe dienen laut Kommission vor allem dazu, Herstellungsprozesse und die Eigenschaften von Zement zu verbessern. Chemische Zusatzmittel werden Beton und Mörtel beigemischt, um Leistungsfähigkeit, Haltbarkeit und Verarbeitbarkeit zu erhöhen. Preisänderungen bei diesen Stoffen können daher die Kosten von Zement, Beton und Mörtel und letztlich die Budgets von Bauprojekten beeinflussen.

Das Verfahren befindet sich weiterhin in einer vorläufigen Phase. Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte stellt noch keine abschließende Feststellung eines Verstoßes dar. Die Unternehmen und Verbände können die gegen sie vorliegenden Unterlagen prüfen, zu den Vorwürfen Stellung nehmen und ihre Argumente vorbringen. Einen Zeitplan für die endgültige Entscheidung hat die Kommission nicht genannt.

Mögliche Geldbußen richten sich nach dem weltweiten Umsatz

Stellt die Kommission einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht fest, kann sie das Verhalten untersagen und Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes jedes Unternehmens verhängen. Das finanzielle Risiko richtet sich somit nach der globalen Größe des jeweiligen Konzerns und nicht nur nach den Umsätzen mit den untersuchten Produkten oder Aktivitäten in Spanien, Frankreich und Deutschland.

Die Untersuchung begann am 17. Oktober 2023 mit unangekündigten Kontrollen bei Bauchemieunternehmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten, wie El Español berichtet. Für den Abschluss eines Kartellverfahrens besteht keine gesetzliche Frist. Die Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des Falls, der Zusammenarbeit der Unternehmen und der Wahrnehmung ihrer Verteidigungsrechte ab.

Für Hersteller von Zement, Beton und Mörtel rückt das Verfahren die Preisgestaltung bei leistungssteigernden Zusatzstoffen stärker in den Fokus. Bauunternehmen und andere Abnehmer werden zudem beobachten, ob der Fall die Kommunikation kostenbedingter Preiserhöhungen über Branchenverbände verändert. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Kommission bleiben die mutmaßlichen Absprachen jedoch unbewiesen.

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