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Portugal findet Aflatoxine in spanischen Trockenfeigen – EU stuft Warnung als „ernst“ ein

Die Europäische Kommission hat über das Schnellwarnsystem RASFF eine als „ernst“ eingestufte Lebensmittelwarnung verbreitet: Portugal fand hohe Aflatoxinwerte in Trockenfeigen, die im April aus Spanien geliefert wurden. Aflatoxin B1 lag bei rund 46 Mikrogramm pro Kilogramm, erlaubt sind 6; weitere Varianten erreichten 124 bei einem Grenzwert von 10. Die Ware wurde vernichtet.

Portugal findet Aflatoxine in spanischen Trockenfeigen – EU stuft Warnung als „ernst“ ein

Die Europäische Kommission hat über ihr Schnellwarnsystem RASFF eine als „ernst“ eingestufte Lebensmittelwarnung wegen hoher Gehalte krebserzeugender Toxine in Feigen aus spanischer Ernte verbreitet, wie El Correo berichtet. Meldendes Land war Portugal: Die jüngsten Laboranalysen zeigten, dass im April aus Spanien eingetroffene Trockenfeigen erhöhte Aflatoxingehalte aufwiesen. Die portugiesischen Behörden haben die Ware bereits vernichtet.

Laborwerte um ein Vielfaches über dem Grenzwert

Die Meldung wurde am Dienstag registriert. Die Laborproben ergaben deutlich erhöhte Aflatoxinwerte, insbesondere des Typs B1, einer hochwirksamen toxischen und krebserzeugenden Substanz, die vor allem die Leber schädigt. Im gleichen Material wurden auch andere Varianten des Toxins nachgewiesen.

  • Aflatoxin B1: rund 46 Mikrogramm pro Kilogramm bei einem Höchstgehalt von 6 Mikrogramm pro Kilogramm.
  • Weitere Aflatoxin-Varianten: 124 Mikrogramm pro Kilogramm bei einem Höchstgehalt von 10 Mikrogramm pro Kilogramm.

Nach den von der Europäischen Kommission gemeldeten Werten liegt das B1-Ergebnis beim etwa 7,5-Fachen des Grenzwerts, der Summenwert bei mehr als dem 12-Fachen seines eigenen Limits. Aflatoxin B1 wird getrennt vom Gesamtgehalt reguliert, für dieselbe Probe gelten also zwei Grenzwerte – und beide wurden hier überschritten. Die Größenordnung ist kommerziell relevant: Die EU-Grenzwerte für Aflatoxine liegen im Spurenbereich, ein Ergebnis dieser Höhe lässt sich nicht mit Messunsicherheit erklären. Die Partie wurde in Portugal abgefangen und vernichtet, erreichte die Verbraucher also nicht – die Kontamination entstand jedoch vor dem Grenzübertritt.

Ein Pilzrisiko von Klima und Lagerung bestimmt

Aflatoxine sind Mykotoxine, die von zwei Aspergillus-Arten gebildet werden; dieser Pilz kommt vor allem in Regionen mit warmem und feuchtem Klima vor, wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ausführt. Da Aflatoxine als genotoxisch und krebserzeugend gelten, soll die Exposition über Lebensmittel nach Auffassung der EFSA so niedrig wie möglich gehalten werden. Eine als sicher eingestufte Aufnahmemenge gibt es nicht – daher die Höchstgehalte im einstelligen Mikrogrammbereich.

Eine Kontamination kann vor wie nach der Ernte entstehen, womit Trocknung, Lagerung und Transport denselben Rang einnehmen wie die Bedingungen im Feld. Die Toxine können in Erdnüssen, Nüssen, Mais, Reis, Feigen und anderen getrockneten Lebensmitteln sowie in Gewürzen, rohen Pflanzenölen und Kakaobohnen auftreten. Trockenfeigen gehören zum risikoreicheren Teil dieser Liste: zuckerreiche Früchte, die in warmer, feuchter Luft getrocknet werden, bieten Schimmelpilzen ein günstiges Substrat, wenn die Feuchte nicht streng kontrolliert wird. Zudem verteilt sich die Kontamination meist ungleichmäßig über die Partie, was repräsentative Probenahme erschwert.

Was die Warnung für die Marktteilnehmer bedeutet

Die Einstufung als „ernst“ im RASFF signalisiert, dass die beteiligten Behörden das Risiko als substanziell und nicht als formal betrachten. Für die Lieferkette hinter der Sendung wirkt das zunächst auf der Dokumentenebene: Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten reagieren auf solche Meldungen üblicherweise mit strengeren Anforderungen an chargenbezogene Analysen und mit einer Überprüfung der Lieferantenfreigaben. Ist gemeldete Ware noch im Markt, können RASFF-Einträge Rücknahmen in mehreren Ländern gleichzeitig auslösen; hier wurde die Ware in Portugal vernichtet, und die Kosten dafür tragen die Handelsparteien, nicht die Aufsicht.

Für Exporteure sind zwei Aspekte des Falls wichtig. Erstens der Zeitverlauf: Die Feigen wurden im April aus Spanien verschifft, die Meldung erst in dieser Woche registriert – rund fünf Monate zwischen Versand und förmlicher Warnung, in denen vergleichbare Ware dieselben Kanäle durchlaufen haben kann. Zweitens die Rückverfolgbarkeit: Die berichteten Meldedetails nennen die beteiligten Unternehmen nicht, sodass andere Käufer spanischer Trockenfeigen ihre eigene Betroffenheit nicht direkt prüfen können und auf ihre eigenen Probenahmeprogramme zurückgeworfen werden. Für Verarbeiter und Packbetriebe bleibt der operative Punkt eng und bekannt: Aflatoxinkontrolle entscheidet sich bei Trocknung und Lagerung; Sortierung oder Nachbearbeitung retten eine belastete Partie nicht.

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