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EU-Verpackungsregeln rücken Design, Recyclingfähigkeit und Mehrweg in den Mittelpunkt

Der neue EU-Rahmen verlagert die Verantwortung auf Gestaltung, Materialzusammensetzung und Wiederverwendung von Verpackungen. Unternehmen müssen sich auf Abfallminderungsziele, Verbote mehrerer Einwegformate und das Ziel recyclingfähiger oder wiederverwendbarer Verpackungen bis 2030 einstellen.

EU-Verpackungsregeln rücken Design, Recyclingfähigkeit und Mehrweg in den Mittelpunkt

Regulierung setzt bereits beim Verpackungsdesign an

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle verlagert den Schwerpunkt der Umweltauflagen von der Entsorgung auf Gestaltung, Zusammensetzung und Nutzung der Verpackung. Diario de Mallorca berichtet, dass die Verordnung im Dezember 2024 verabschiedet wurde und seit August gilt. Die wichtigsten Pflichten greifen schrittweise bis 2030, einzelne Vorgaben erst bis 2040.

Der Rahmen betrifft eine bedeutende Quelle des Materialverbrauchs und des kommunalen Abfalls. Nach Angaben der Zeitung entfallen 40 % der gesamten Kunststoffproduktion und mehr als ein Drittel des Volumens in Abfallcontainern auf Verpackungen. Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, gilt sie unmittelbar in der EU und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Minderungsziele und Einschränkungen für Einwegformate

Jeder Mitgliedstaat muss das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen bis 2030 gegenüber 2018 um 5 % verringern. Bis 2035 steigt das Ziel auf 10 %, bis 2040 auf 15 %. Betroffen sind neben Verpackungsherstellern auch Konsumgüterunternehmen, Händler und Logistiker, deren Geschäftsmodelle große Mengen an Schutz- und Präsentationsmaterial benötigen.

Ab 2030 verbietet die Verordnung mehrere als überflüssig eingestufte Formate. Diario de Mallorca nennt Einweg-Kunststoffverpackungen zur Bündelung von Waren, Schalen und Netze für frisches Obst und Gemüse in Mengen unter 1,5 Kilogramm, Einweggeschirr für den Verzehr im Restaurant, Einzelportionen von Mayonnaise, Ketchup, Marmelade und Kaffeemilch sowie kleine Shampooflaschen in Hotels.

Für den Onlinehandel kommt eine messbare Designvorgabe hinzu. Der Leerraum in einem Karton darf höchstens 50 % betragen; zerknülltes Papier und Luftpolster zählen dabei ebenfalls als Leerraum. Dies könnte Händler, Fulfillment-Zentren und Verpackungslieferanten zu mehr Kartongrößen, präziseren Verpackungssystemen und neu gestalteten Schutzmaterialien bewegen.

Recyclingfähigkeit, Mehrweg und Kosten

Bis 2030 sollen alle Verpackungen recyclingfähig oder wiederverwendbar sein. Hersteller müssen deshalb schon bei der Entwicklung den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen. Besonders anspruchsvoll dürfte die Umstellung für Branchen werden, in denen die Verpackung Teil des Markenauftritts ist. Kosmetikprodukte können beispielsweise zwei oder drei Verpackungsschichten aufweisen, bevor der Kunde das eigentliche Produkt erreicht.

Auch die Kennzeichnung soll vereinheitlicht werden, damit Verbraucher den richtigen Abfallbehälter eindeutig erkennen. Zudem muss die Verpackung für möglichst viele Wiederverwendungszyklen ausgelegt sein. Selbst kleine Bestandteile fallen unter die Regeln: Laut dem Bericht gelten Herkunftsaufkleber auf Äpfeln rechtlich als Verpackung und müssen künftig kompostierbar sein.

Nicht recycelter Kunststoff verursacht bereits direkte Kosten. Die Mitgliedstaaten zahlen der EU laut Diario de Mallorca 0,80 € je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle. Hersteller und Importeure zahlen seit 2023 zusätzlich 0,45 € je Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs. Die lange Übergangsfrist verschafft Unternehmen Zeit für neue Produkte und Beschaffungsmodelle, eröffnet aber auch Spielraum für Verzögerungen, Ausnahmen und Branchendruck. Für Kleinstunternehmen sind bereits Ausnahmen vorgesehen. Die Wirkung reicht über Europa hinaus, da internationale Lieferanten für den EU-Markt möglicherweise andere Materialien, Formate, Etiketten und Mehrwegeigenschaften anbieten müssen.

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