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EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland wegen Strommarktregeln

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet, weil das Land die EU-Strommarktregeln nicht bis zum 17. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt hat. Betroffen sind die freie Anbieterwahl, die gemeinsame Energienutzung sowie der Rechtsrahmen für Wasserstoff und CO₂-freie Gase.

EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland wegen Strommarktregeln

Kommission setzt Griechenland eine Frist von zwei Monaten

Die Europäische Kommission hat formell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eröffnet. Das Land hatte die EU-Richtlinie zur Gestaltung des Strommarktes nicht bis zum 17. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt. Nach Angaben von sbctv.gr gehört Griechenland zu 18 Mitgliedstaaten, gegen die sich die Maßnahme richtet, und soll die Vorgaben innerhalb von zwei Monaten erfüllen.

Neben Griechenland nennt die Publikation Belgien, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden. Mit dem Verfahren beginnt ein formeller Rechtsprozess; eine unmittelbare Sanktion ist damit nicht verbunden. Werden die Beanstandungen nicht ausgeräumt, kann die Kommission das Verfahren in die nächsten Stufen des EU-Mechanismus überführen.

Anbieterwahl und gemeinsame Energienutzung im Mittelpunkt

Die Einwände der Kommission betreffen Bestimmungen, die das Recht der Verbraucher auf freie Wahl ihres Stromlieferanten stärken sollen. Erfasst wird zudem das Recht auf gemeinsame Energienutzung. Dazu gehören Modelle mit Energiegemeinschaften sowie Verbraucher, die Strom aus Photovoltaikanlagen oder anderen kleinen Erzeugungseinheiten untereinander aufteilen.

Die Umsetzung könnte beeinflussen, wie griechische Versorger Tarife und flexible Verträge gestalten. Sie entscheidet außerdem darüber, unter welchen Bedingungen Haushalte und Unternehmen an gemeinschaftlichen Erzeugungsprojekten teilnehmen können. Laut sbctv.gr führt das Verfahren nicht unmittelbar zu höheren Stromrechnungen. Die ausstehende Gesetzgebung schafft jedoch weiter Unsicherheit darüber, wie schnell sich Wettbewerb und neue Produkte im Endkundenmarkt entwickeln.

Separates Verfahren betrifft Wasserstoff und CO₂-freie Gase

In einem gesonderten, aber verbundenen Verfahren beanstandet die Kommission auch die fehlende Umsetzung der EU-Regeln für Wasserstoff und CO₂-freie Gase. Griechenland gehört laut sbctv.gr zu einer Gruppe von 26 Mitgliedstaaten, deren nationale Regulierung noch nicht angepasst ist. Die Vorschriften sollen organisierte Märkte für neue Brennstoffe schaffen und die Bedingungen für den Zugang zu Netzen und anderer Infrastruktur festlegen.

Für Energieunternehmen und Investoren erschwert die Verzögerung die Projektplanung, weil die künftigen Regeln für Markt- und Infrastrukturzugang weniger klar bleiben. Griechenland könnte zudem gegenüber Mitgliedstaaten zurückfallen, die ihre Regulierung früher aufstellen. Für Stromlieferanten, Energiegemeinschaften und Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen ist zunächst die Zweimonatsfrist entscheidend. Darüber hinaus wird es darauf ankommen, ob die nationalen Regeln die Auswahl für Kunden erweitern, Energieteilungsprojekte ermöglichen und genügend Sicherheit für Investitionen in Wasserstoff und CO₂-freie Gase schaffen.

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