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EU-Recycler fordern Vorrang für in Europa hergestellten Recyclingkunststoff

Europäische Branchenverbände wollen, dass die Verpackungsvorgaben vorrangig mit Kunststoff aus in Europa gesammelten und recycelten Verbraucherabfällen erfüllt werden. Für Materialien und Verpackungen aus Drittländern fordern sie gleichwertige Standards, Zertifizierung und Rückverfolgbarkeit.

EU-Recycler fordern Vorrang für in Europa hergestellten Recyclingkunststoff

Branche verlangt europäische Beschaffungspräferenz

Führende europäische Verbände der Abfallwirtschaft und Recyclingindustrie fordern die Europäische Kommission auf, bei der Umsetzung verbindlicher Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen in Europa hergestellten Recyclingkunststoff zu bevorzugen. Wie Residuos Profesional berichtet, wollen FEAD, Plastics Recyclers Europe und Recycling Europe mit einem „Made in Europe“-Ansatz die Umweltziele der Verpackungsverordnung PPWR mit dem Erhalt und Ausbau europäischer Industriekapazitäten verbinden.

Nach Angaben der Verbände steht die europäische Kunststoffrecyclingindustrie durch Werksschließungen, sinkende Nachfrage, internationalen Wettbewerb und wachsende Importe von als recycelt vermarkteten Materialien unter Druck. Bei einem Teil dieser Importware lasse sich der tatsächliche Rezyklatanteil nicht immer wirksam überprüfen. Die gemeinsame Erklärung rückt deshalb Marktüberwachung und Rückverfolgbarkeit in den Mittelpunkt, statt die Debatte auf den nominellen Rezyklatanteil einer Verpackung zu beschränken.

PPWR-Umsetzung entscheidet über zulässiges Material

Artikel 7 der PPWR schreibt ab 2030 verbindliche Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen vor. Die Verordnung sieht zudem Mechanismen vor, die gleichwertige Bedingungen für europäische Recycler und Anbieter aus Drittländern schaffen sollen. Der Durchführungsrechtsakt mit den konkreten Vorgaben ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Seine Ausgestaltung betrifft Recycler, Verpackungshersteller und Abfüller ebenso wie Lieferanten von Sekundärrohstoffen.

Bei Verpackungen, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt oder befüllt werden, sollen die Quoten nach dem Vorschlag mit Kunststoff aus in Europa gesammelten und recycelten Verbraucherabfällen erfüllt werden. Der geografische Rahmen umfasst die EU, die Europäische Freihandelsassoziation und das Vereinigte Königreich. Die Verbände erwarten davon eine stabile Nachfrage nach regional produzierten Sekundärrohstoffen und Unterstützung für weitere Investitionen in Recyclingkapazitäten.

Die Erklärung fordert außerdem Gleichwertigkeitsvorgaben, sogenannte Spiegelmaßnahmen, für Verpackungen, die außerhalb der EU hergestellt und befüllt und anschließend auf dem europäischen Markt angeboten werden. In dem vorgeschlagenen zweistufigen System soll die Kommission zunächst prüfen, ob das Herkunftsland des Recyclingmaterials Bedingungen anwendet, die den europäischen Anforderungen an eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung und an die Kreislaufwirtschaft entsprechen.

Zertifizierung und Rückverfolgbarkeit prägen Importe

Recyclinganlagen in zugelassenen Ländern müssten anschließend besondere Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Auf die PPWR-Quoten soll nur Material angerechnet werden, das aus unabhängig zertifizierten Anlagen stammt und gleichwertige Umwelt-, Betriebs- und Rückverfolgbarkeitsstandards nachweisen kann. Als mögliche Instrumente nennt die Erklärung Systeme zur Produktkette, Dokumentationspflichten und unabhängige Prüfungen von Verbraucher-Kunststoffabfällen und Rezyklaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Ein solcher Rahmen würde Recyclingkunststoff von außerhalb Europas nicht automatisch ausschließen, könnte aber die Anforderungen für ausländische Lieferanten und importierte Verpackungen erhöhen. Exporteure müssten umfangreichere Nachweise vorlegen, während europäische Importeure und Verpackungsanwender Herkunft und Zertifizierung genauer prüfen müssten. Für regionale Recycler könnte eine an europäische Sammlung und Verarbeitung gebundene Präferenz die Nachfrage besser planbar machen. Die endgültige kommerzielle Wirkung hängt jedoch vom Durchführungsrechtsakt ab.

FEAD, PRE und Recycling Europe sind der Auffassung, dass die PPWR-Ziele nur dann ökologische und industrielle Vorteile bringen, wenn sie wirksame Nachfrage nach hochwertigem, in Europa oder nach gleichwertigen Standards produziertem Recyclingkunststoff schaffen. Sie verbinden das Thema mit industrieller Wettbewerbsfähigkeit, der Versorgungssicherheit bei Sekundärrohstoffen und Investitionen in neue Recyclingkapazitäten. Die Durchführungsregeln der Kommission von 2026 werden damit nicht nur bestimmen, wie Rezyklatanteile geprüft werden, sondern auch, welche Anlagen und Lieferketten ab 2030 am EU-Verpackungsmarkt teilnehmen können.

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