EU-Kommission legt Freihandelsabkommen mit Indien dem Rat zur Genehmigung vor
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten am 11. September 2026 um die förmliche Ermächtigung gebeten, das im Januar 2026 ausverhandelte Freihandelsabkommen mit Indien zu unterzeichnen und abzuschließen. Indien würde Zölle auf 96 Prozent der EU-Waren streichen oder senken, was europäischen Exporteuren rund 4 Milliarden Euro jährlich spart. Die größten Senkungen betreffen Wein, Spirituosen und Pflanzenöle.
Die Europäische Kommission hat das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien an den Rat der Europäischen Union weitergeleitet und die Mitgliedstaaten am 11. September 2026 um die förmliche Ermächtigung zur Unterzeichnung und zum Abschluss gebeten. Die Verhandlungen beider Seiten waren im Januar 2026 abgeschlossen worden. Nach einer Zustimmung des Rates kann unterzeichnet werden; für das Inkrafttreten ist zusätzlich die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. In Indien laufen parallel die internen Verfahren zur Finalisierung des Textes.
Der Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen Indien und der EU übersteigt 180 Milliarden Euro im Jahr und sichert rund 800.000 Arbeitsplätze innerhalb der Union. Im Fall der Ratifizierung wäre es das größte Handelsabkommen, das Indien je geschlossen hat — Neu-Delhi sprach von der „Mutter aller Abkommen“. Erklärte Ziele sind die Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf die meisten Waren, der Abbau überflüssiger Handelshemmnisse und verlässliche Regeln für Handel und Investitionen.
Was die EU-Seite bei den Zöllen gewinnt
Nach Angaben der Europäischen Kommission wird Indien im Rahmen des Abkommens Zölle auf 96 Prozent der EU-Waren abschaffen oder senken. Das entspricht Zolleinsparungen von rund 4 Milliarden Euro pro Jahr auf europäische Produkte — eine Zahl, die zeigt, wie hoch die indischen Sätze bei Industrie- und Verarbeitungsgütern bislang liegen.
Indien wiederum erwartet präferenziellen Marktzugang bei 97 Prozent der Zolllinien, die 99,5 Prozent des Handelswerts seiner Ausfuhren in die Union abdecken. So gibt Rural Voice die indische Position wieder.
Die stärksten Senkungen im Agrar- und Lebensmittelbereich
Die Landwirtschaft ist eines der gewichtigsten Kapitel. Die Kommission beziffert die EU-Agrar- und Lebensmittelausfuhren nach Indien für 2024 auf 1,3 Milliarden Euro — lediglich 0,6 Prozent der gesamten Agrar- und Lebensmittelexporte der Union. Der Grund liegt in der Zollhöhe: Indische Sätze auf Agrar- und Lebensmittelprodukte liegen im Schnitt bei rund 36 Prozent und erreichen bei einzelnen Positionen 150 Prozent.
- Olivenöl, Margarine und andere Pflanzenöle: Zölle von bis zu 45 Prozent fallen auf null.
- Verarbeitete Lebensmittel wie Brot, Kekse, Pasta und Schokolade: Zölle von bis zu 50 Prozent entfallen.
- Wein: Der Satz von 150 Prozent sinkt auf 20 Prozent für Premiumprodukte und 30 Prozent im mittleren Segment.
- Spirituosen: Der Höchstsatz von 150 Prozent sinkt auf 40 Prozent.
Indische Exportlinien mit Vorteilen
Auf indischer Seite sollen Tee, Kaffee, Gewürze, Trauben, Gurken und Cornichons, getrocknete Zwiebeln, frisches Obst und Gemüse sowie verarbeitete Lebensmittel besseren Zugang zum europäischen Markt erhalten. Das sind volumenstarke Kategorien, in denen schon moderate Zollsenkungen die Landed Costs über große Liefermengen spürbar verändern.
Sensible Bereiche bleiben ausgenommen
Beide Seiten haben politisch heikle Produkte abgeschirmt. Die Europäische Union nahm Zucker, Reis, Hähnchenfleisch, Milchpulver, Honig, Bananen, Weichweizen, Knoblauch und Ethanol von der Zollliberalisierung aus. Indien behielt den Schutz für Milchprodukte, Getreide, Geflügel, Sojaschrot sowie eine Reihe von Obst- und Gemüsearten. Für Erzeuger und Händler in diesen Segmenten ändert sich an der Zolllage nichts.
Verhandlungen, die 2007 begannen
Die Gespräche über ein Handelsabkommen zwischen Indien und der EU begannen 2007 und kamen 2013 zum Stillstand. 2022 wurden sie wieder aufgenommen; die vierzehnte und letzte formelle Runde endete im Oktober 2025, gefolgt von weiteren Gesprächen auf technischer und politischer Ebene bis zum Abschluss im Januar 2026.
Zwei Punkte sind offen. Die Verhandlungen über geografische Angaben (GI) und über ein Investitionsschutzabkommen laufen weiter, sodass Teile der Wirtschaftsbeziehungen auch nach der Unterzeichnung des Handelstextes ungeregelt bleiben. Die weitere Abfolge — Ermächtigung durch den Rat, Unterzeichnung, Zustimmung des Parlaments — bestimmt, ab wann Exporteure beider Seiten die neuen Zollsätze tatsächlich in Verträge einpreisen können.