EU-Warnungen: Gentechnik in mindestens fünf Sendungen chinesischer Reisprodukte
Das EU-Schnellwarnsystem RASFF hat in diesem Jahr gentechnisch verändertes Material in mindestens fünf Sendungen chinesischer Reissticks, Reiscracker, Reisnudeln und hydrolysiertem Reismehl erfasst. Zeitgleich weist Peking selbst importierten Reis unter Verweis auf Gentechnik zurück – von Januar bis Juni waren es 146 Sendungen.
Das Schnellwarnsystem der EU für Lebens- und Futtermittel (RASFF) hat in diesem Jahr gentechnisch verändertes Material in mindestens fünf Sendungen von Reisprodukten aus China erfasst. Das geht aus Meldungen des Systems hervor, über die Dainik Jagran berichtet. Betroffen sind Reissticks, Reiscracker, Reisnudeln und hydrolysiertes Reismehl. Die Funde fallen in eine Phase, in der Peking selbst importierten Reis unter Verweis auf Gentechnik zurückweist.
Fünf Warnmeldungen zwischen März und September
Die Meldungen wurden am 12. März, am 6. und 12. Juli, am 3. August und am 8. September ausgegeben. Sie stammen von zwei nationalen Behörden.
- 12. März – die Niederlande meldeten Cry1Ab/Ac in Reisnudeln.
- 6. Juli – die Niederlande meldeten gentechnisch verändertes Material in Sendungen von hydrolysiertem Reismehl.
- 12. Juli – die Niederlande wiesen Cry1Ab/Ac in Miso-Paste chinesischen Ursprungs nach, einem traditionellen japanischen Würzmittel aus fermentierten Sojabohnen, Salz und dem Koji-Pilz.
- 3. August – Italien meldete das Vorhandensein von GVO in Reiscrackern.
- 8. September – Italien wies einen nicht zugelassenen GVO-Terminator 35 S in Reissticks nach.
Der Terminator 35 S ist eine DNA-Sequenz aus dem Bodenbakterium Agrobacterium tumefaciens, die in gentechnisch veränderten Organismen das Ende der Gentranskription markiert. Wissenschaftler setzen sie bei der Entwicklung transgener Pflanzen gemeinsam mit einem Promotor ein, damit Pflanzenzellen eingefügte Gene korrekt exprimieren. Cry1Ab/Ac ist ein fusioniertes Bt-Gen, das zunächst in Baumwolle eingesetzt wurde und heute unter anderem in Reis und Jute verwendet wird. Die RASFF-Meldungen zu chinesischen Reiswaren betreffen vor allem nicht zugelassene GV-Reislinien wie Bt-63, KeMingDao und Cry1Ab/Ac, die in Reisnudeln, Vermicelli und Reismehl nachgewiesen wurden.
Mehr als 275 Meldungen seit 2002
Zwischen 2002 und 2025 gab die EU mehr als 275 GVO-bezogene Meldungen gegen chinesische Lebensmittelexporte aus. Allein auf Reisprodukte entfielen zwischen 2006 und 2025 über 125 Warnmeldungen. Zum Vergleich: Für Lebensmittelexporte aus Indien ist lediglich eine einzige Meldung wegen GVO verzeichnet. Das nicht zugelassene gentechnische Material in chinesischen Reisprodukten gilt als Austrag aus Sorten, die sich in der Erprobung befanden, und nicht als Ergebnis eines genehmigten kommerziellen Anbaus.
Pekings eigene Zurückweisungen auf Rekordniveau
China hat in diesem Jahr mehrere indische Reisexporteure unter Verweis auf GVO suspendiert und weist indische Sendungen seit März zurück. Zurückgeschickt wurden auch Ladungen aus Kasachstan, Russland, der Ukraine, Belarus und Japan – Ländern, in denen der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verboten ist. Von Januar bis Juni wies China mit 146 Sendungen eine Rekordzahl zurück, fast das Vierfache der 38 Zurückweisungen des Jahres 2025.
Prüfkosten rücken in den Vordergrund
Der pensionierte Ökonom des US-Landwirtschaftsministeriums Fred Gale schrieb in seinem Blog Dim Sums, China bestreite den Anbau von GV-Reis, doch habe es in der Vergangenheit Skandale gegeben, bei denen in wissenschaftlichen Versuchen angebauter GV-Reis auf den chinesischen Markt gelangte. Diese Vorgeschichte gibt der RASFF-Bilanz ihr Gewicht: Dieselben nicht zugelassenen Linien tauchen immer wieder in Verarbeitungsware auf, nicht in Rohreissendungen.
Für europäische Importeure bedeutet das vor allem Analytik. Das EU-Recht lässt keine nicht zugelassenen gentechnischen Ereignisse in Lebensmitteln zu; ein positiver Befund führt daher nicht zu einem Preisabschlag, sondern zur Marktrücknahme der Partie. Für chinesische Verarbeiter von Reismehl, Nudeln und Snacks erhöht jede neue Meldung die Wahrscheinlichkeit einer Beprobung bei der Einfuhr und verlängert die Abfertigung auch für konforme Sendungen. Für indische Exporteure wird die Differenz zwischen einer einzigen EU-Meldung und mehr als 275 gegen chinesische Ware zu einem belegbaren Argument im Streit über Chinas Suspendierungen vom März.