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EU beschränkt ab 2027 kleine Obst- und Gemüsepackungen sowie Portionsbeutel

Die neue EU-Verpackungsverordnung priorisiert Abfallvermeidung und Wiederverwendung und beschränkt ausgewählte Einwegformate. Ab 2027 müssen Gastronomiebetriebe kundeneigene Behälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen akzeptieren.

EU beschränkt ab 2027 kleine Obst- und Gemüsepackungen sowie Portionsbeutel

EU verlagert den Schwerpunkt von Recycling auf Vermeidung

Die neue Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen und Verpackungsabfälle tritt am 12. August in Kraft und ändert die Pflichten von Herstellern, Händlern, Einzelhändlern, Gastronomiebetrieben und Verbrauchern in allen Mitgliedstaaten. Der im Dezember 2024 verabschiedete und unmittelbar geltende Rechtsrahmen räumt der Abfallvermeidung und der Wiederverwendung von Verpackungen Vorrang vor einem vorwiegend auf Recycling gestützten Ansatz ein.

Nach Angaben von Infobae verpflichtet die Verordnung jedes EU-Land, das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen gegenüber 2018 bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % zu senken. Die verbindlichen Ziele werden sich in Lebensmittelindustrie, Einzelhandel und Gastronomie auf Entscheidungen über Verpackungsdesign, Materialien, Beschaffung und Vertrieb auswirken.

Beschränkungen betreffen Frischeprodukte und Einzelportionen

Die Vorschriften verbieten Einwegverpackungen aus Kunststoff für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse mit einem Gewicht von weniger als 1,5 Kilogramm. In Gastronomiebetrieben entfallen zudem Einzelportionen für Soßen, Zucker und Kosmetikprodukte. Betroffen sind damit Formate wie Würzsoßenbeutel und bestimmte kunststoffverpackte Frischeprodukte im Supermarkt. Anbieter und Betreiber benötigen wiederverwendbare, nachfüllbare oder anderweitig regelkonforme Alternativen.

Die Verordnung führt einheitliche Kennzeichnungen ein, die verständlicher über Verpackungsmaterialien und den richtigen Entsorgungsweg informieren sollen. Die Etiketten müssen erklären, wie eine Verpackung zu recyceln ist und ob sie wiederverwendet oder nachgefüllt werden kann. Ecoembes zufolge verankert der harmonisierte Rahmen verbindliche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Wiederverwendung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung in Gestaltung, Herstellung und Vermarktung von Verpackungen in der gesamten EU.

Julio López, Leiter des Büros für Unternehmensangelegenheiten bei Ecoembes, erklärte, Unternehmen müssten konkrete Änderungen zur besseren Kreislaufführung und Abfallvermeidung umsetzen. Als zentrale Aufgaben der Anpassung nennt Ecoembes eine effiziente Erfüllung der Vorgaben, die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und die Nutzung neuer Möglichkeiten für Verpackungsinnovationen.

Restaurants müssen Behälter der Kunden akzeptieren

Ab 2027 müssen Gastronomie- und Restaurantbetriebe zulassen, dass Kunden eigene Behälter und Becher für Speisen und Getränke zum Mitnehmen mitbringen. Aufschläge oder diskriminierende Bedingungen sind unzulässig. Ecologistas en Acción zufolge könnte die Pflicht den Einsatz von Mehrwegbechern mit Pfand auf Volksfesten, Konzerten, Festivals und Sportveranstaltungen ausweiten und große Mengen an Einwegbechern ersetzen.

Die Verordnung wertet außerdem Pfand-, Rückgabe- und Erstattungssysteme für Getränkeverpackungen auf. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Einführung fördern und erleichtern, um Sammlung und Wiederverwendung zu unterstützen. Carlos Arribas von Ecologistas en Acción erklärte, die Rückgewinnung von mehr als 90 % der Getränkeverpackungen gehöre zu dem von Europa vorgegebenen Weg zu einer stärker kreislauforientierten Verpackungswirtschaft.

Spanien verzeichnet Verzögerungen bei der Umsetzung

Ecologistas en Acción warnte vor Verzögerungen beim Aufbau des Pfandrückgabesystems in Spanien, insbesondere wegen der Verwaltungsverfahren in der Autonomen Gemeinschaft Madrid. Dort sind die Organisationen registriert, die das System landesweit betreiben wollen, weshalb die Region dessen Start genehmigen muss. Obwohl die EU-Verordnung unmittelbar gilt und keiner formellen Umsetzung bedarf, muss Spanien widersprüchliche nationale Vorschriften anpassen. Dazu zählt die Verpackungsverordnung von 2022, die mit den europäischen Vorgaben für Vermeidung, Wiederverwendung und Rückgabe in Einklang gebracht werden muss.

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