Ecuador und Kanada unterzeichnen Freihandelsabkommen für 99,6 % der Exporte
Ecuador und Kanada haben am Freitag in Ottawa ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das nach seinem Inkrafttreten 99,6 % der exportfähigen Waren Ecuadors zollfrei auf den kanadischen Markt lässt. Mehr als 600 Produkte, darunter Bananen, Kakao und Garnelen, erhalten zollfreien Zugang, während 227 sensible Agrarpositionen geschützt bleiben.
Ecuador und Kanada haben am Freitag in Ottawa ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das nach seinem Inkrafttreten nahezu die gesamte exportfähige Warenpalette des südamerikanischen Landes zollfrei auf den kanadischen Markt lässt. Das geht aus einer Erklärung der ecuadorianischen Regierung hervor, auf die sich Reuters beruft.
Zollfreier Zugang für mehr als 600 Produkte
Das Ministerium für Produktion und Außenhandel teilte mit, das Abkommen werde nach seinem Inkrafttreten 99,6 % des ecuadorianischen Exportangebots zu einem Zollsatz von 0 % nach Kanada gelangen lassen. Mehr als 600 ecuadorianische Produkte, darunter Bananen, Kakao, Garnelen, Brokkoli, tropische Früchte und tiefgekühltes Gemüse, erhalten zollfreien Zugang.
Das Ministerium bezeichnete das Abkommen als Meilenstein der Handelspolitik, der die Wettbewerbsfähigkeit des Landes stärke. Der Vertrag eröffne zudem Chancen für Branchen, die derzeit Zölle zahlen, etwa Blumen, Schokolade, Reifen, Schuhe und Kosmetika.
Gleichstellung mit Kolumbien und Peru
Laut Reuters stellen die neuen Bedingungen ecuadorianische Waren mit den regionalen Nachbarn Kolumbien und Peru gleich und entsprechen den Präferenzbedingungen, über die diese Länder beim Zugang zum kanadischen Markt bereits verfügen. Für Exporteure zentraler Rohwaren wie Bananen, Kakao und Garnelen beseitigt das Schließen dieser Lücke einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Andenkonkurrenten.
Schutz für 227 sensible Agrarpositionen
Das Ministerium erklärte, das Abkommen schütze die heimische Produktion durch eine Sonderbehandlung für die sensibelsten Sektoren des Landes. Es schließe 227 strategische Agrarprodukte aus oder richte Schutzmechanismen für sie ein und sichere so Tätigkeiten im Zusammenhang mit Reis, Mais, Milch, Fleisch, Zucker und weiteren Positionen.
Das Abkommen wurde in Ottawa unterzeichnet. Es tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, und die vom Ministerium beschriebenen Zollstreichungen gelten erst nach Abschluss dieses Schritts. Die Regierungserklärung nannte weder einen Zeitplan für die Ratifizierung noch ein Datum für das Inkrafttreten.