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Deutschland könnte drei Braunkohleblöcke bis 2033 in Reserve halten

Die Bundesregierung muss bis zum 15. August 2026 über drei Braunkohleblöcke im Rheinischen Revier entscheiden. Laut Solarify könnten die ursprünglich für Ende März 2030 vorgesehenen Stilllegungen durch eine Reservehaltung bis mindestens 2033 ersetzt werden.

Deutschland könnte drei Braunkohleblöcke bis 2033 in Reserve halten

Entscheidung über drei Blöcke steht im August an

Deutschland könnte drei Braunkohleblöcke im Rheinischen Revier bis mindestens 2033 als Reservekapazität vorhalten. Damit würde sich ein Teil des beschleunigten regionalen Kohleausstiegs faktisch verzögern. Die endgültige Stilllegung der Anlagen war für Ende März 2030 vorgesehen.

Nach Angaben von Solarify muss die Bundesregierung bis zum 15. August 2026 über ihre Zukunft entscheiden. Die Frist geht auf das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2020 zurück. Es sieht Überprüfungen zum 15. August der Jahre 2022, 2026, 2029 und 2032 vor, um zu bewerten, ob der bundesweite Kohleausstieg vorgezogen werden kann.

Der Bewertungsbericht, auf den sich die Entscheidung 2026 stützen soll, ist laut Solarify noch nicht veröffentlicht. Das Medium erwartet dennoch, dass die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz die Überprüfung nutzt, um den beschleunigten Zeitplan zu bremsen. Die mögliche Verlängerung ist daher noch nicht als abgeschlossene Regierungsentscheidung zu behandeln.

Reserve erhält betriebsbereite Erzeugungsleistung

Nach dem von Solarify beschriebenen Modell würden die drei Blöcke nach 2030 nicht mehr regulär Strom am Markt verkaufen, aber betriebsbereit bleiben. Bei Versorgungsengpässen könnten sie wieder hochgefahren werden. Die Bereitschaft würde zugleich den weiteren Zugang zur Braunkohleförderung und zur zugehörigen Bergbauinfrastruktur erfordern.

Diese Unterscheidung ist für Erzeuger, Stromhändler und Industriekunden relevant. Die Reserve würde das Angebot am Großhandelsmarkt nicht dauerhaft erhöhen, könnte bei angespannter Versorgung aber zusätzliche steuerbare Leistung bereitstellen. Wartung, Personal und Brennstoffsicherung müssten über den bisher vereinbarten Stilllegungstermin hinaus finanziert werden.

2022 vereinbarten die damalige Bundesregierung, das Land Nordrhein-Westfalen und der Energiekonzern RWE, den Kohleausstieg im Rheinischen Revier um acht Jahre von 2038 auf 2030 vorzuziehen. Laut Solarify sollten dadurch rund 280 Millionen Tonnen Braunkohle im Boden bleiben und eine entsprechende Menge Kohlendioxid nicht ausgestoßen werden.

Ersatzkapazitäten bleiben der entscheidende Engpass

Das gesetzliche Enddatum für die Kohleverstromung in ganz Deutschland bleibt 2038. Zur Debatte steht der schnellere regionale Zeitplan bis 2030, nicht die Aufhebung des deutschen Kohleausstiegs insgesamt.

Solarify bringt eine mögliche Verlängerung der Reserve mit Verzögerungen beim Aufbau von Ersatzkapazitäten in Verbindung. Die Gaskraftwerke, die Kohleleistung ersetzen sollen, seien bislang kaum in Auftrag gegeben worden. Bis genügend Alternativen verfügbar sind, könnten betriebsbereite Braunkohleblöcke das Stromsystem zusätzlich gegen Engpässe absichern, würden aber zugleich die Nutzung fossiler Infrastruktur verlängern.

Merz betonte auf dem FAZ-Kongress im März 2026 die Versorgungssicherheit. Er erklärte, er sei nicht bereit, den Kern der deutschen Energieversorgung allein deshalb aufs Spiel zu setzen, weil Ausstiegsdaten vor Jahren beschlossen worden seien. Die endgültige Entscheidung wird deshalb Folgen für die Kapazitätsreserve, künftige Investitionen in Gaskraftwerke und die Glaubwürdigkeit des regionalen Zeitplans für 2030 haben.

Für RWE und Unternehmen der rheinischen Braunkohlewirtschaft würde eine Verlängerung Anlagen und operative Tätigkeit drei weitere Jahre sichern. Für Entwickler erneuerbarer Energien und emissionsorientierte Investoren wäre sie ein Signal, dass fehlende gesicherte Ersatzleistung Kraftwerksstilllegungen selbst nach einer Einigung auf einen früheren Termin verzögern kann. Die Entscheidung im August bestimmt, ob die drei Blöcke im März 2030 endgültig schließen oder bis mindestens 2033 Teil der deutschen Versorgungssicherung bleiben.

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