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Tests finden chinesische Tomaten in als australisch oder italienisch gekennzeichneten Waren

Forensische Tests brachten in China angebaute Tomaten, darunter Material mit Bezug zu Xinjiang, mit Produkten von Leggo’s, Coles und Aldi in Verbindung, die australische oder italienische Herkunftsangaben trugen. Die Ergebnisse werfen Fragen zur Herkunftskennzeichnung und Transparenz im australischen Markt für verarbeitete Tomaten auf.

Tests finden chinesische Tomaten in als australisch oder italienisch gekennzeichneten Waren

Tests widersprechen angegebenen Herkunftsländern

Forensische Untersuchungen haben Hinweise auf in China angebaute Tomaten in Produkten gefunden, die in Australien mit einer australischen oder italienischen Herkunftsangabe verkauft wurden. Die betreffenden Waren standen mit Leggo’s, einer der größten australischen Marken für Tomatenprodukte, sowie den Handelsketten Coles und Aldi in Verbindung.

Die Untersuchung umfasste mehr als 221 tomatenbasierte Artikel. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Verbraucher bei einigen verarbeiteten Tomatenprodukten möglicherweise unzutreffende Angaben zum Anbauort der landwirtschaftlichen Zutaten erhielten. Ein Teil des chinesischen Tomatenmaterials wurde zudem mit Xinjiang in Verbindung gebracht.

Aus den vorliegenden Ergebnissen geht weder hervor, dass alle 221 Produkte chinesische Tomaten enthielten, noch wie viele betroffene Artikel auf jedes Unternehmen entfielen. Dennoch stellen sie auffällige Herkunftsangaben infrage, mit denen Produkte in australischen Supermärkten voneinander abgegrenzt werden.

Im Mittelpunkt steht der Anbauort der Tomaten und nicht nur das Land, in dem das Endprodukt hergestellt oder verpackt wurde. Lieferketten für verarbeitete Lebensmittel können Anbau, Erstverarbeitung, Mischung, Herstellung und Verpackung in verschiedenen Ländern umfassen. Eine eindeutige Kennzeichnung ist deshalb unerlässlich, wenn eine Verpackung den Anbauort der Tomaten ausdrücklich nennt.

Marken und Händler müssen Lieferketten prüfen

Für Leggo’s, Coles und Aldi entsteht damit die Notwendigkeit, Lieferantenerklärungen und Nachweise für australische oder italienische Herkunftsangaben zu kontrollieren. Händler und Markeninhaber stützen sich auf Dokumente von Verarbeitern und Zwischenhändlern. Die forensischen Ergebnisse legen jedoch nahe, dass diese Unterlagen das physische Produkt nicht vollständig abbildeten.

Der Fall betrifft auch australische Tomatenanbauer und Verarbeiter. Die Angabe „in Australien angebaut“ kann Kaufentscheidungen beeinflussen und heimische Produktion von importierten Zutaten abgrenzen. Werden chinesische Tomaten unter dieser Bezeichnung verkauft, konkurrieren lokale Anbieter mit einem Importprodukt, das den Verbrauchern als gleichwertige heimische Herkunft präsentiert wird.

Italienische Herkunftsangaben haben eine ähnliche wirtschaftliche Bedeutung. Italien besitzt eine weithin bekannte Tomatenverarbeitungsindustrie, und der Hinweis auf italienisch angebaute Tomaten prägt die Wahrnehmung der Herkunft. Stammen die zugrunde liegenden Tomaten aus China, verliert diese Abgrenzung für Importeure, Händler und Verbraucher an Verlässlichkeit.

Die Verbindung zu Xinjiang erhöht den Prüfungsdruck auf die Lieferkette. Das vorliegende Material nennt weder Mengen noch Lieferanten, Transportwege oder den Anteil einzelner Produkte, der sich auf die Region zurückführen lässt. Unternehmen benötigen diese Angaben zur Risikobewertung; Behörden brauchen sie, um die Angemessenheit bestehender Herkunftsangaben zu beurteilen.

Die Untersuchung stellt analytische Tests neben Rechnungen, Zertifikate und Lieferantenzusicherungen als Instrument zur Überprüfung der Lebensmittelherkunft. Für Hersteller und Händler lautet die unmittelbare wirtschaftliche Frage, ob ihre Rückverfolgungssysteme die Angaben auf einer einzelnen Verpackung mit den landwirtschaftlichen Betrieben und Verarbeitern hinter den Tomatenzutaten verknüpfen können.

Weitere Reaktionen werden auch vom genauen Wortlaut jedes Etiketts und der durch Tests festgestellten Zusammensetzung abhängen. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse weisen auf eine irreführende Darstellung hin. Das bereitgestellte Material enthält jedoch keine Angaben zu Behördenentscheidungen, Strafen, Rückrufen oder Stellungnahmen der Unternehmen. Weitere Offenlegungen sind nötig, um den Umfang des betroffenen Handels und den Weg der Produkte in die australische Lieferkette zu bestimmen.

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