Brasiliens Getreidehändler ordnen Sojalieferketten für die EUDR neu
Brasilianische Getreidehändler haben Beschaffung und Logistik für die EU-Entwaldungsverordnung neu organisiert, berichtete Globo Rural unter Berufung auf Abiove. Unsicherheit besteht weiterhin über die praktische Kontrolle durch Behörden in den einzelnen EU-Staaten.
Händler trennen Lieferketten
Brasilianische Getreidehandelsunternehmen haben ihre Beschaffungswege und ihre Logistik zur Vorbereitung auf die EU-Entwaldungsverordnung neu organisiert, berichtete Globo Rural unter Berufung auf den Branchenverband Abiove. Die Änderungen betreffen Soja, den von der Verordnung erfassten Agrarrohstoff des Getreidesektors. Sie sollen den Zugang zu europäischen Abnehmern nach Beginn der Anwendung sichern.
Die Aufgabe geht über die Prüfung eines einzelnen Lieferanten hinaus. Händler bündeln Ware aus landwirtschaftlichen Betrieben und Lagern, bevor sie diese über Terminals und Häfen verschiffen. Dabei müssen sie auch bei großen, austauschbaren Mengen die Verbindung zwischen Ware und Herkunft erhalten. Regelkonformes Soja kann deshalb über ausgewählte Lager, Transportkorridore und Exportkanäle geführt werden, ohne es mit anderen Beständen zu vermischen.
Rückverfolgbarkeit wird zur Handelsbedingung
Die EUDR erfasst Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz sowie bestimmte Folgeprodukte. Unternehmen, die erfasste Waren erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen, müssen nachweisen, dass sie entwaldungsfrei sind und nach dem Recht des Produktionslandes hergestellt wurden. Herkunftsdaten und Legalitätsnachweise werden damit Bestandteil der Handelsunterlagen einer Sojalieferung.
Die Verordnung trat im Juni 2023 in Kraft. Nach den im Dezember 2025 beschlossenen Änderungen gelten die wichtigsten Pflichten laut Europäischer Kommission ab dem 30. Dezember 2026; die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Für die Abgabe der Sorgfaltserklärung ist nun hauptsächlich der erste Marktteilnehmer zuständig, der ein relevantes Produkt in der EU in Verkehr bringt oder exportiert. Nachgelagerte Unternehmen und Händler sammeln und speichern im Regelfall Angaben zu Geschäftspartnern sowie gegebenenfalls Referenznummern.
Unsicherheit über die Kontrollen
Brasilianische Unternehmen sorgen sich laut Globo Rural weiterhin um die Haltung der Behörden einzelner europäischer Länder. Nationale zuständige Behörden führen Kontrollen durch und arbeiten mit dem Zoll zusammen. Dokumente oder Geolokalisierungsdaten könnten deshalb trotz einer gemeinsamen Verordnung innerhalb der EU unterschiedlich bewertet werden.
Für Händler ist die Reaktion ebenso eine operative wie eine rechtliche Aufgabe. Getrennte Beschaffung, kontrollierte Lagerung und dokumentierte Transporte schützen EU-Ladungen, schränken aber die flexible Verteilung zwischen Kunden und Zielmärkten ein. Produzenten mit verifiziertem Soja können einen verlässlicheren Zugang zu europäischen Absatzkanälen erhalten. Die von Abiove gemeldete Neuordnung zeigt, dass die EUDR Beschaffung und Logistik bereits deutlich vor den Anwendungsterminen beeinflusst.