Bosniens GVO-Zulassung gefährdet Kosten von Sojaschrot und Tierfutter
Bosnische Geflügelhalter und Importeure warnen, dass die Zulassung von gentechnisch verändertem Sojaschrot die Importkosten erhöht und Tierfutter deutlich verteuern könnte. Verfahrensänderungen erfordern eine Novelle oder ein neues GVO-Gesetz; die Sondergebühr kann nur der Ministerrat ändern.
Importeure fordern eine Reform der Zulassung
Die Geflügelbranche und Importeure von gentechnisch verändertem Sojaschrot in Bosnien und Herzegowina warnen vor einem deutlichen Anstieg der Tierfutterkosten. Im Mittelpunkt stehen die Verfahren und Gebühren für die Genehmigung von GVO-Futtermitteln auf dem heimischen Markt.
Vertreter der Agentur für Lebensmittelsicherheit von Bosnien und Herzegowina, des nationalen Koordinierungsausschusses der Geflügelhalter und der Importeure von GVO-Sojaschrot berieten das Thema bei einem Treffen in Mostar, wie Večernji list BiH berichtete. Dabei ging es um Anträge nach den geltenden Vorschriften, die Zulassungsverfahren und die Gebühren für die jeweiligen Bescheide.
GVO-Sojaschrot wird in der Tierernährung eingesetzt. Der regulatorische Streit betrifft deshalb Geflügel- und Viehhalter unmittelbar. Höhere Import- und Verwaltungskosten könnten in die Futterpreise einfließen und damit die Produktionskosten für Fleisch, Eier und andere tierische Erzeugnisse erhöhen.
Weitere EU-Zulassungen erhöhen den Aufwand
Der Koordinierungsausschuss und die Sojaschrotimporteure hatten sich zuvor an den Ministerrat, die Agentur für Lebensmittelsicherheit und das Veterinäramt von Bosnien und Herzegowina gewandt. Sie verwiesen auf die wachsende Zahl genetischer Veränderungen, die von den zuständigen Institutionen der Europäischen Union zugelassen werden. Im geltenden bosnischen System führt dies zu mehr Genehmigungen und höheren Kosten für Importeure.
Die Branchenvertreter warnten, dass diese Ausgaben Tierfutter deutlich verteuern und die Viehwirtschaft in Bosnien und Herzegowina belasten könnten. Der Bericht nennt weder die Höhe der bestehenden Gebühr noch das Importvolumen für Sojaschrot oder eine Schätzung des möglichen Preisanstiegs. Zeitpunkt und Umfang der Marktwirkung bleiben daher offen.
Die Vertreter der Agentur erklärten, sie verstünden die Sorge der Importeure über steigende Einfuhrkosten und aufwendige Verfahren. Sie betonten jedoch, dass nur der Ministerrat den Beschluss über die Sondergebühr für Zulassungen von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln ändern könne. Grundlage ist ein im Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 61/14, veröffentlichter Beschluss.
Gesetzesänderung braucht breite Unterstützung
Die Agentur bestätigte außerdem, dass die von den Importeuren verlangten Verfahrensänderungen ohne eine Novelle des geltenden GVO-Gesetzes oder ein neues Gesetz nicht umgesetzt werden können. Eine administrative Anpassung durch die Lebensmittelsicherheitsbehörde allein würde die Forderungen der Branche somit nicht erfüllen.
Falls der Ministerrat, die zuständigen Behörden der Entitäten und der Brčko-Distrikt zustimmen, will die Agentur möglichst schnell Änderungen am GVO-Gesetz und am Beschluss über die Sondergebühr einleiten. Ziel wäre es, die bosnischen Vorschriften an das EU-Recht anzugleichen und die Anliegen der Geflügelhalter und Importeure von GVO-Sojaschrot aufzugreifen.
Bis dahin bleiben Unternehmen dem bestehenden Zulassungssystem ausgesetzt, während die EU weitere genetische Veränderungen genehmigt. Für Futtermittelkäufer ist entscheidend, ob Importeure die zusätzlichen Verwaltungskosten tragen können oder sie in die Inlandspreise einrechnen. Geflügel- und Viehhalter reagieren besonders empfindlich auf solche Aufschläge, weil Sojaschrot ein wichtiger Futterbestandteil ist und die regulatorischen Kosten bereits entstehen, bevor die Ware die Betriebe erreicht.