Belarus hebt Mindestexportpreise für Agrarwaren an und regelt Ausnahmen vom Ausfuhrverbot für Industriewaren
Belarus hat zum 16. September 2026 die Mindestexportpreise für einen Teil der Agrarwaren angehoben; offene Verträge müssen nachverhandelt werden. Das Außenministerium regelte das Ausnahmeverfahren vom vorübergehenden Ausfuhrverbot für Industriewaren, gültig bis 22. März 2027. Bei Arzneimitteln stiegen die Höchstpreise nur für drei Präparate.
In der Woche vom 17. bis 23. September 2026 hat Belarus mehrere Preis- und Ausfuhrregeln geändert, wie aus der wöchentlichen Gesetzgebungsübersicht des belarussischen Wirtschaftsmediums neg.by hervorgeht. Für Agrarexporteure gelten höhere Mindestexportpreise, für Pharmahersteller wurden die Höchstabgabepreise nur bei wenigen Positionen angehoben, und das Außenministerium hat das Ausnahmeverfahren vom vorübergehenden Ausfuhrverbot für einzelne Industriewaren formalisiert.
Höhere Preisuntergrenzen für Agrarausfuhren
Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat die zulässigen Mindestexportpreise für bestimmte Erzeugnisse mit Beschluss Nr. 74 vom 15. September 2026 angehoben (registriert am 16. September 2026 unter Nr. 11-4/904). neg.by bezeichnet dies als wichtigste Änderung der Woche für Agrarexporteure, führt die betroffenen Warenpositionen jedoch nicht einzeln auf.
Die Vorgabe greift auch in laufende Geschäfte ein. Verträge, die vor dem Inkrafttreten geschlossen und noch nicht erfüllt wurden, sind an Beschluss Nr. 74 anzupassen – mit zwei Ausnahmen: wenn die Zahlung vollständig erfolgt ist oder die Ware ganz beziehungsweise teilweise versandt wurde. Exporteure mit abgeschlossenen, aber unbezahlten und nicht versandten Verträgen müssen die Preiskonditionen daher neu verhandeln, statt zu den ursprünglichen Zahlen zu liefern.
Ausnahmeweg beim Ausfuhrverbot für Industriewaren
Das Außenministerium hat mit Beschluss Nr. 15 vom 15. September 2026 eine Verfahrensordnung genehmigt (registriert am 22. September 2026 unter Nr. 11-1/45274). Sie betrifft Waren, deren Ausfuhr aus Belarus nach dem Beschluss des Ministerrats Nr. 442 vom 1. September 2026 vorübergehend verboten ist, deren Versand außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) aber ausnahmsweise zulässig ist, sobald dem Zoll ein Dokument über die Zustimmung der zuständigen staatlichen Stellen oder der Verwaltung einer Freien Wirtschaftszone (FWZ) vorliegt.
Laut neg.by ist das Verfahren nicht neu und funktionierte in derselben Form bereits in früheren Phasen des Ausfuhrembargos für einzelne Industriewaren. Die Verordnung trat am 23. September 2026 in Kraft und gilt bis zum 22. März 2027. Dieselbe Übersicht verweist darauf, dass das Ausfuhrverbot für einzelne Industrieerzeugnisse aus Belarus verlängert und geändert wurde.
Arzneimittel-Höchstpreise nur für drei Präparate erhöht
Das Gesundheitsministerium hat mit Beschluss Nr. 101 vom 17. September 2026 die Höchstabgabepreise für einzelne Arzneimittel von 10 belarussischen Pharmaunternehmen neu festgesetzt (registriert am 18. September 2026 unter Nr. 11-4/916). Wie bisher betrifft die Regulierung einzelne Präparate und nicht das gesamte Sortiment. Angehoben wurden die Obergrenzen nur für 3 Arzneimittel:
- ein Präparat des Werks für Medizinpräparate in Nesvizh;
- zwei Präparate der OAO Fereyn.
Für alle übrigen Positionen bleiben die bisherigen Obergrenzen bestehen. Die höheren Preise gelten nach Angaben von neg.by ab dem 1. Oktober 2026.
Visa, digitale Infrastruktur und Führerscheinanerkennung
Der Beschluss des Ministerrats Nr. 464 vom 14. September 2026 legt die Arten belarussischer Visa sowie das Verfahren ihrer Erteilung an ausländische Staatsbürger und Staatenlose fest. In die Liste der Staaten, deren Bürger ein elektronisches Visum für die Einreise nach Belarus erhalten können, wurde zusätzlich Indien aufgenommen. Separat billigte die Regierung ein Abkommen mit Kirgisistan über die gegenseitige Anerkennung und den Austausch nationaler Führerscheine, das am 5. Juni 2026 in Bischkek unterzeichnet und mit Beschluss Nr. 471 vom 17. September 2026 bestätigt wurde. Nach Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung ist der Umtausch ohne theoretische und praktische Prüfung möglich; das Abkommen wird nach Abschluss der innerstaatlichen Verfahren wirksam.
Die Digitalisierungsmaßnahmen betrafen Verkehr, kommunale Versorgung und den Haushaltssektor. Das Verkehrsministerium genehmigte eine Anweisung zur Kostenbildung für Instandhaltungsarbeiten am intelligenten Verkehrssystem und übertrug die technische Aufsicht dem RUP Belarussisches Straßeningenieur- und Technikzentrum (Beschluss Nr. 26 vom 15. Juni 2026). Mit Beschluss des Ministerrats Nr. 468 vom 16. September 2026 wurde ein staatliches Register der Trinkwasserversorgungs- und Abwassersysteme geschaffen; Eigentümer ist das Ministerium für Wohnungs- und Kommunalwirtschaft, Betreiber die GPO Belvodokanal, für Wasserversorger gelten neue Meldepflichten. Beschluss Nr. 480 vom 21. September 2026 sieht vor, in den Jahren 2026–2030 eine modernisierte Fassung des automatisierten Finanzabrechnungssystems (ASFR) des Finanzministeriums in jenen staatlichen Einrichtungen einzuführen, die Buchhaltung und Beschaffung für Haushaltsorganisationen übernehmen; finanziert wird das aus dem Republikhaushalt.