Amsterdamer Gericht macht Heineken im griechischen Bierstreit haftbar
Das Bezirksgericht Amsterdam hat Heineken für Schäden aus Wettbewerbsverstößen der griechischen Tochter Athenian Brewery gesamtschuldnerisch haftbar gemacht. Die mögliche Entschädigung für den Vergina-Hersteller Macedonian Thrace Brewery steht noch nicht fest.
Mutterkonzern trägt die Haftung mit
Das Bezirksgericht Amsterdam hat Heineken gesamtschuldnerisch für Schäden haftbar gemacht, die aus Wettbewerbsverstößen der griechischen Tochter Athenian Brewery entstanden sind. Das Urteil stärkt die Position von Macedonian Thrace Brewery. Die unabhängige Brauerei verlangt Ersatz für Verluste, die ihr durch Verdrängungspraktiken auf dem griechischen Biermarkt entstanden sein sollen.
In seinem Zwischenurteil vom 23. Oktober 2024 stellte das Gericht fest, dass Heineken und Athenian Brewery eine wirtschaftliche Einheit und damit ein einziges Unternehmen im Sinne von Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bilden. Heineken habe bestimmenden Einfluss auf die Tochtergesellschaft ausgeübt. Ein Eingreifen des Mutterkonzerns in jede einzelne Marktentscheidung musste deshalb nicht nachgewiesen werden.
Govnews.gr bezeichnete die Entscheidung als großen Erfolg für die unabhängige Brauerei aus Komotini, die Vergina-Bier produziert. Das Urteil des Berufungsgerichts Amsterdam von 2021 hatte die materielle Haftung von Heineken allerdings noch nicht festgestellt. Damals ging es um die Frage, ob die Ansprüche gegen Heineken und Athenian Brewery gemeinsam in den Niederlanden verhandelt werden können. Über die Haftung entschied das Bezirksgericht 2024.
Sechzehn Jahre Marktmissbrauch
Den zugrunde liegenden Verstoß stellte die griechische Wettbewerbskommission fest. Die Behörde entschied 2014, dass Athenian Brewery ihre marktbeherrschende Stellung von September 1998 bis zum 14. September 2014 mit Praktiken zur Verdrängung von Wettbewerbern missbraucht hatte. Govnews.gr nennt Exklusivvereinbarungen, Rabatte und Druck auf Großhändler sowie Gastronomiebetriebe. Zum Portfolio von Athenian Brewery gehörten Heineken, Amstel und Alfa.
Nach Angaben von Govnews.gr kontrollierte Athenian Brewery rund 70 % des griechischen Biermarktes, als Vergina 1998 in den Einzelhandel kam. Die griechische Wettbewerbskommission verhängte dem Bericht zufolge eine Geldbuße von 31,4 Millionen Euro. 2017 bestätigte ein griechisches Berufungsgericht laut Govnews.gr den Verstoß und setzte die endgültige Geldbuße auf 26,7 Millionen Euro fest.
Das Zivilverfahren ist von dieser Verwaltungsgeldbuße getrennt. Macedonian Thrace Brewery verlangt Ersatz für eigene mutmaßliche Verluste und keine weitere regulatorische Sanktion. Das Amsterdamer Gericht erklärte im Februar 2026, dass sich die Hauptforderung der Schadenersatzklage damals auf 82 Millionen Euro belief. Vor Festsetzung einer Entschädigung muss es die tatsächliche Entwicklung von MTB mit dem Ergebnis vergleichen, das die Brauerei ohne den Verstoß hätte erreichen können.
Folgen für europäische Brauereigruppen
Das Urteil zeigt, dass die Haftung für das Verhalten einer Tochtergesellschaft auf den Mutterkonzern übergehen kann, wenn beide nach dem EU-Wettbewerbsrecht als ein Unternehmen gelten. Für internationale Brauereigruppen bietet die formale Trennung zwischen Konzernzentrale und nationaler Betriebsgesellschaft daher nur begrenzten Schutz, wenn die Mutter bestimmenden Einfluss ausübt.
Die zentrale wirtschaftliche Frage ist, wie viele Umsätze und Gewinne Macedonian Thrace Brewery während des Verstoßzeitraums von 1998 bis 2014 verloren haben könnte. Eine Entschädigung würde Heineken und Athenian Brewery unmittelbar treffen; die Begründung des Gerichts könnte zugleich für andere Produzenten mit Ansprüchen gegen marktbeherrschende Gruppen relevant werden. Für unabhängige Brauer, Großhändler und Gastronomen unterstreicht der Fall, dass Beschränkungen beim Zugang zu Zapfhähnen, Kühlschränken und Vertriebskanälen noch Jahre später Haftungsfolgen haben können.